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Zuzug

Zuzug

Herzlich willkommen in Volketswil!

Ihren Zuzug müssen Sie persönlich innerhalb von 14 Tagen ab Zuzugsdatum am Schalter der Einwohnerdienste melden.

Wichtig: Zuerst müssen Sie die Abmeldung bei Ihrer letzten Wohngemeinde vornehmen.

Sie möchten Ihren Zuzug elektronisch melden? Mit dem Online-Dienst eUmzug können alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich die An-, Um- oder Abmeldung in einem Schritt erledigen.

Benötigte Unterlagen

Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger

  • amtlicher Ausweis
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis (bei Untermiete: Untermietvertrag oder Bestätigung der Verwaltung/des Eigentümers)
  • Kaufvertrag (bei Wohneigentum)
  • Krankenkassen-Nachweis
  • Familienausweis (nur bei Familien), falls nicht vorhanden: Geburtsschein/e der Kinder
  • Anmeldegebühr: CHF 40.00 pro erwachsene Person

Bei Zuzug aus dem Ausland ist eine persönliche Vorsprache zur Anmeldung erforderlich. 

Für ausländische Staatsangehörige: Zuzug innerhalb des Kantons Zürich

  • Ausländerausweis/e
  • Gültiger Reisepass oder Identitätskarten
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis (bei Untermiete: Untermietvertrag oder Bestätigung der Verwaltung/des Eigentümers)
  • Kaufvertrag (bei Wohneigentum)
  • Bei Zuzug mit Kindern: Geburtsschein/e
  • Bei Zivilstand:
    • Verheiratet: Eheschein
    • Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • Verwitwet: Todesschein
  • Krankenkassen-Nachweis
  • Anmeldegebühr: CHF 40.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr für Gemeindewechsel gemäss Ausländerrechtlicher Gebührenordnung

Für ausländische Staatsangehörige: Zuzug aus einem anderen Kanton

  • Ausländerausweis/e
  • Gültiger Reisepass oder Identitätskarten
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis (bei Untermiete: Untermietvertrag oder Bestätigung der Verwaltung/des Eigentümers)
  • Kaufvertrag (bei Wohneigentum)
  • Bei Zuzug mit Kindern: Geburtsschein/e
  • Bei Zivilstand:
    • Verheiratet: Eheschein
    • Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • Verwitwet: Todesschein
  • Krankenkassen-Nachweis
  • Anmeldegebühr: CHF 40.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr für Kantonswechsel gemäss Ausländerrechtlicher Gebührenordnung

Drittstaatsangehörige müssen das Gesuch für den Kantonswechsel ausfüllen, dafür ist eine persönliche Vorsprache bei den Einwohnerdiensten erforderlich. Der eUmzug ist nicht möglich.

Für ausländische Staatsangehörige: Zuzug aus dem Ausland

  • Gültiger Reisepass oder Identitätskarten
  • Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis (bei Untermiete: Untermietvertrag oder Bestätigung der Verwaltung/des Eigentümers)
  • Kaufvertrag (bei Wohneigentum)
  • Bei Zuzug mit Kindern: Geburtsschein/e
  • Bei Zivilstand:
    • Verheiratet: Eheschein
    • Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • Verwitwet: Todesschein
  • Anmeldegebühr: CHF 40.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr für Erstausstellung Bewilligung gemäss Ausländerrechtlicher Gebührenordnung