Raumvermietung
Die Gemeinde vermietet verschiedene Räume und Plätze für private Veranstaltungen.
Online-Reservationssystem
Raumvergabestelle & Raumbetreuung
Die zentrale Raumvergabe bewirtschaftet die vermietbaren Räumlichkeiten und Plätze der Gemeinde Volketswil aktiv und stellt eine optimale Belegung sicher. Dabei sind die geltenden Benutzer- und Hausordnungen zu beachten.
Die vermietbaren Räume und Plätze befinden sich im Gemeinschaftszentrum In der Au, im Kultur- und Sportzentrum Gries, in den Quartieranlagen Chappeli, Kindhausen, Steibrugg und Gutenswil, zudem ausserhalb der Schulzeit in den Schulhäusern In der Höh, Feldhof, Hellwies, Zentral und Lindenbüel.
Die Mitarbeitenden der Raumbetreuung stellen vor Ort für Sie sicher, dass eine reibungslose Übergabe sowie Rückgabe der gemieteten Räume erfolgt.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und das Nutzen unserer Angebote und Dienstleistungen. Haben Sie weitere Fragen oder auch Reklamationen, schreiben Sie an: raumvergabe@volketswil.ch oder rufen Sie uns an: 044 910 24 30.
Nachfolgend finden Sie wichtige bzw. informative Dokumente zu den vermietbaren Räumlichkeiten sowie den Link zum Online-Reservationssystem (via braunem Button).
Gebührenordnung der zentralen Raumvergabe [pdf, 218 KB]
Quartieranlangen:
- Broschüre Quartieranlagen [pdf, 7.4 MB] [pdf, 1.9 MB]
- Benutzer- und Hausordnung Quartieranlage Chappeli [pdf, 553 KB]
- Benutzer- und Hausordnung Quartieranlage Kindhausen [pdf, 957 KB]
- Benutzer- und Hausordnung Quartieranlage Gutenswil [pdf, 54 KB]
- Benutzer- und Hausordnung Quartieranlage Steibrugg [pdf, 892 KB]
GZ In der Au
- Broschüre_GZ_In_der_Au.pdf [pdf, 997 KB]
- 360° virtuelle Tour durch das GZ In der Au
- Hausordnung GZ In der Au [pdf, 223 KB]
Kultur- und Sportzentrum Gries (Kuspo):
- Broschüre Kultur-und Sportzentrum Gries [pdf, 5.3 MB]
- Benutzer- und Hausordnung Kuspo [pdf, 380 KB]
- Benutzer- und Hausordnung Vereins- und Garderobengebäude (VGG) [pdf, 312 KB]
- Gesuchsformular für temporäre Veranstaltungen im Kultur und Sportzentrum
Gebührenbefreiung für Vereine
- 20260401_Merkblatt_zur_Gebührenbefreiung.pdf [pdf, 69 KB]
- 20260401_Meldeformular_zur Gebührenbefreiung.pdf [pdf, 219 KB]
FAQ: Quartieranlagen
Besichtigung der Räumlichkeiten
Besichtigungen sind nach Terminvereinbarung möglich.
Die Raumbetreuung zeigt die Räume, erklärt Ausstattung, Schlüsselübergabe und beantwortet Fragen zur Nutzung.
Welche Ausstattung ist im Mietpreis enthalten?
Tische, Stühle, wenn Küche reserviert inklusive Geschirr. Details finden Sie in den jeweiligen Broschüren und Hausordnung.
Reinigung der Räumlichkeiten
Die Reinigung der Räumlichkeiten muss im reservierten Zeitfenster, gemäss Vorgabe der Raumbetreuung, erfolgen. Diese kann nicht an die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung Volketswil übertragen werden, auch nicht gegen einen Preisaufschlag.
Gibt es WLAN in den Räumen?
Ja. In allen Anlagen steht WLAN zur Verfügung. Die Information ist in der jeweiligen Raumdokumentation vor Ort ersichtlich.
Parkplätze
Die Anzahl Parkplätze variiert je nach Anlage. Grundsätzlich sind bei allen Anlagen nur wenige Parkplätze vorhanden. Es empfiehlt sich Fahrgemeinschaften zu bilden und auf die öffentlichen Parkplätze auszuweichen.
Wie kurzfristig kann ich einen Raum buchen?
Kurzfristige Buchungen sind möglich, sofern der Raum frei ist. Bei weniger als drei Tagen Vorlauf ist eine direkte Kontaktaufnahme mit der Raumvergabe notwendig.
Was passiert, wenn ich früher fertig bin?
Die gebuchte Zeit bleibt verbindlich. Es erfolgt keine Rückerstattung.
Was passiert, wenn ich länger brauche als reserviert?
Eine Verlängerung ist nur nach Rücksprache mit der Raumbetreuung oder der zentralen Raumvergabe möglich. Die zusätzliche Zeit wird verrechnet.
Nutzungszeiten der Quartieranlagen?
Quartieranlagen dürfen von morgens 8.00 Uhr bis Mitternacht belegt werden. Nutzungen welche länger als Mitternacht dauern werden nicht bewilligt.
Was passiert bei Nichterscheinen?
Bei Nichterscheinen wird die volle Miete verrechnet, sowie der Aufwand (Wartezeit) der Raumbetreuung.
Einrichten am Vorabend
Einrichten am Vorabend ist möglich, sofern der Raum frei ist. Die kostenpflichtige Mietzeit beginnt mit dem Betreten des Raumes zu Einrichtungszwecken. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis bis Mitternacht. Am Folgetag wird die Nutzung ab 8.00 Uhr bis zum Verlassen der Anlage im Stundentarif berechnet.
Hinweis Kostenregelung Nachtzuschlag:
Wird am Vorabend des Anlasses lediglich eingerichtet, wird kein Nachtzuschlag verrechnet.
Was bedeutet der Nachtzuschlag
Der Nachtzuschlag deckt die Kosten für den Sicherheitsdienst ab, welcher bei nächtlicher Nutzung eingesetzt wird. Diese Kontrolle erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Nachtruhe ab 22.00 Uhr eingehalten und die Anlage nach den Feierlichkeiten spätestens um Mitternacht verlassen wird.
Der Zuschlag wird verrechnet, wenn: – die Nutzung über 22.00 Uhr hinausgeht, oder –
am Folgetag früh morgens weiter genutzt wird (z. B. Aufräumen ab 08.00 Uhr). Beispiele:
- Kein Nachtzuschlag: Am Freitagabend einrichten, Fest am Samstag.
- Nachtzuschlag: Fest am Samstag bis 20.00 Uhr, aber zusätzliche Nutzung am Sonntagmorgen zum Aufräumen
Schlüsselübergabe
Die Nutzenden vereinbaren mit der Raumbetreuung den Termin für die Übergabe. Die auf der Reservationsbestätigung angegebene Startzeit, dient als Basis für die Übergabe der Räumlichkeiten.
Rückgabe der Räumlichkeiten
Die Rückgabe erfolgt zum Zeitpunkt der auf der Reservationsbestätigung vermerkten Endzeit. Es steht der Raumbetreuung frei, die Abnahme erst am Folgemorgen durchzuführen. Es wird die Sauberkeit, Vollständigkeit, Schäden und ordnungsgemässe Nutzung kontrolliert. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden verrechnet.
Darf ich Musik abspielen oder eine Musikanlage verwenden?
Musik ist erlaubt, sofern die Lärmvorschriften eingehalten werden.
Quartieranlagen: Die Fenster müssen geschlossen sein und ausserhalb des Gebäudes darf keine Musik zu hören sein. Live-Musik und Karaoke-Anlässe sind nicht gestattet.
Darf ich Dekorationen anbringen?
Dekorationen sind erlaubt, sofern keine Schäden entstehen. Klebebänder, Nägel oder Schrauben an Wänden sind nicht gestattet. Kleberrückstände an den Tischen müssen entfernt werden.
Wie ist die Vorgehensweise bei technischen Problemen während der Nutzung?
Erste Ansprechperson ist die Raumbetreuung, die Kontaktdaten finden Sie auf der Reservationsbestätigung.
Darf ich Aussenflächen nutzen?
Die zu den auf der Reservationsbestätigung vermerkten Räumlichkeit gehörenden Aussenflächen, dürfen gemäss Hausordnung bis 20.00 Uhr genutzt werden, sofern keine Lärmbelästigung entsteht.
Darf Mobiliar nach draussen genommen werden?
Nein
Darf ein Fahrzeug von einem Caterer (z.B. Pizzawagen) auf dem Grundstück abstellen werden?
Ja, während der bestätigten Belegungszeit darf auf dem Grundstück der Liegenschaft ein Fahrzeug parkiert werden.