Wiederholungskurse Zivilschutz
Gemäss Art. 53 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) werden Schutzdienstpflichtige nach der Grundausbildung jährlich zu Wiederholungskursen von 3 - 21 Tagen aufgeboten.
Wiederholungskurse dienen insbesondere dem Erreichen und Erhalten der Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes.