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Wiederholungskurse Zivilschutz

Gemäss Art. 53 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) werden Schutzdienstpflichtige nach der Grundausbildung jährlich zu Wiederholungskursen von 3 - 21 Tagen aufgeboten.

Wiederholungskurse dienen insbesondere dem Erreichen und Erhalten der Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes.

Kurstableau 2026 [pdf, 93 KB]