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Wegzug

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Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!

Wegzug in andere Schweizer Gemeinde

Ihren Wegzug aus Volketswil müssen Sie persönlich innerhalb von 14 Tagen ab Wegzugsdatum am Schalter der Einwohnerdienste melden. 

Sie möchten Ihren Wegzug elektronisch melden? Mit dem Online-Dienst eUmzug können alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich die Ab-, Um- und Anmeldung in einem Schritt erledigen.

Wegzug ins Ausland

Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache am Schalter zwingend erforderlich. Diese kann frühestens 30 Tage vor dem Wegzug erfolgen. Eine Online-Meldung über eUmzug ist nicht möglich. 

Benötigte Unterlagen

Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger

  • amtlicher Ausweis

Für ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis/e
  • Bei Niederlassungsbewilligung (C): Ihre Niederlassungsbewilligung für die Schweiz erlischt bei der Abmeldung oder wenn Sie sich mehr als 6 Monate im Ausland aufhalten. Sie können ein Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung (im Kapitel Formulare) bis maximal 4 Jahre stellen. Beachten Sie, dass Sie das Gesuch rechtzeitig in schriftlicher Form beim Migrationsamt Kanton Zürich einreichen und die Antwort spätestens 6 Monate nach Ihrer Abreise ins Ausland bei Ihnen eintrifft. Andernfalls erlischt Ihre Niederlassungsbewilligung.