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Hundehaltung

Hunderegister AMICUS

Hundehaltende Personen sind verpflichtet, Hunde, die älter als drei Monate sind, innert 10 Tagen bei den Einwohnerdiensten und bei der zentralen Datenbank AMICUS (www.amicus.ch) anzumelden. Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00. Erkundigen Sie sich rechtzeitig, welche Ausbildungen Sie mit Ihrem Hund absolvieren müssen.

Allfällige Mutationen, einschliesslich Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes, sind ebenfalls innert 10 Tagen bei den Einwohnerdiensten und AMICUS zu melden (Telefonnummer AMICUS: 0848 777 100).

Amicus wichtigste Informationen [pdf, 88 KB]

Allgemeines

Leinenpflicht

Um Wildtiere zu schützen, besteht jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und bis zu 50 Meter vom Waldrand entfernt eine Leinenpflicht für Hunde.

Blaualgen

Klimabedingt sind Blaualgen inzwischen ganzjährig in Gewässern präsent. Sie kommen natürlicherweise vor und können giftige Stoffe bilden, die Menschen und Hunde gefährden. Halten Sie Hunde fern von Algenansammlungen, trübem oder verfärbtem Wasser sowie Stellen mit Flocken, Schlieren oder schmierigen Film. Lassen Sie Hunde kein trübes Wasser trinken, auch nicht aus Pfützen.
Blaualgen

Weitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie auf der Webseite des Veterinäramtes Zürich

Mehr Infos zur Hundeabgabe (Steuern)

Anmeldung meines Hundes

Melden Sie Ihren Hund bei den Einwohnerdiensten innert 10 Tagen nach dem Einzug bei Ihnen an. Die Anmeldung Ihres Hundes ist persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, per E-Mail oder telefonisch möglich.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen für die Anmeldung ein:

  • Hundepass oder Impfausweis mit aktuellen Angaben zu Besitzer und Hund
  • Gebühr von CHF 20.00
  • bereits vorhandene Bestätigungen des Theorie und/oder Praxiskurses

Mit der Erfassung der Daten bei AMICUS durch die Einwohnerdienste wird Ihnen eine Personen-ID zugeteilt. Anschliessend wird von AMICUS ein Passwort ausgestellt, mit dem Sie sich als hundehaltende Person bei AMICUS anmelden können.

Hund aus der Schweiz
Bei einem Halterwechsel innerhalb der Schweiz benötigen Sie ebenfalls eine Personen-ID. Die vorherige Person, die den Hund besessen hat, kann diesen dann auf AMICUS an Ihre Personen-ID «weitergeben». Sie müssen den Hund anschliessend noch bei AMICUS «übernehmen», sodass der Hund Ihnen zugeteilt wird.

Hund aus dem Ausland
Nachdem Sie eine Personen-ID erhalten haben, vereinbaren Sie einen Termin mit dem Tierarzt. Dieser wird die Erstregistrierung des Hundes bei AMICUS vornehmen. Danach wird Ihnen der Hund bei AMICUS zugeteilt. Sie erhalten die Amicus-PetCard direkt von der AMICUS AG.

Verzollung: Die Einfuhr von Hunden muss über einen besetzten Grenzübergang während den Veranlagungszeiten im Reiseverkehr erfolgen. Das Tier ist persönlich zusammen mit den erforderlichen Formularen den Kontrollorgangen zu präsentieren. Nachträgliche Veranlagungen sind nur beim Kompetenzzentrum Heimtiere des BAZG (KoHe) möglich. Das Formular dazu finden Sie auf der Website des BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit):

Haftpflichtversicherung
Für hundehaltende Personen besteht die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 1 Mio. abzuschliessen.

Abmeldung meines Hundes

Melden Sie Ihren Hund bei den Einwohnerdiensten und unter www.amicus.ch innert 10 Tagen nach der Weggabe (Halterwechsel), dem Tod des Hundes oder dem Wegzug ab. Die Abmeldung Ihres Hundes ist persönlich am Schalter, per E-Mail oder telefonisch bei den Einwohnerdiensten möglich.

Wenn Sie Ihren Hund weitergeben oder verkaufen, melden Sie in AMICUS eine «Weitergabe». Dafür benötigen Sie die Personen-ID sowie den Vor- und Nachnamen des neuen Halters.

Wenn Ihr Hund verstorben ist, tragen Sie in AMICUS das Datum seines Todes ein oder bitten Ihren Tierarzt, dies für Sie zu tätigen.

Wenn Sie Ihren Hund an jemanden weitergeben, der im Ausland lebt, erfassen Sie dies in AMICUS unter «Export».

Falls Sie mit Ihrem Hund ins Ausland wegziehen, melden Sie den Wegzug nur bei den Einwohnerdiensten. Der Wegzug ins Ausland wird erfasst, und alle Hunde, welche zum Zeitpunkt des Wegzugs auf Ihrer Personen-ID registriert sind, werden automatisch in AMICUS exportiert.

Bei Fragen können Sie sich gerne an den AMICUS Helpdesk 0848 777 100 oder an die Einwohnerdienste wenden.

Ausbildungspflicht

Seit dem 1. Juni 2025 sind die revidierte Hundeverordnung und das revidierte Hundegesetz in Kraft. Neu müssen alle Hunde – unabhängig von Grösse oder Rasse – die praktische Ausbildung absolvieren. Zudem müssen alle Ersthundehaltenden eine theoretische Ausbildung absolvieren. Ziel der Neuerungen ist es, die Ausbildungspflicht zu vereinheitlichen und gleichzeitig die Ausbildungsqualität zu verbessern.

Die theoretische Ausbildung für Ersthundehaltende ist sinnvollerweise zu absolvieren, bevor ein Hund übernommen wird, spätestens aber zwei Monate nach Übernahme des Hundes. Der Theoriekurs dauert ca. 2 Stunden und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

Die praktische Ausbildung gilt für alle Hundehaltenden. Sie ist innert zwölf Monaten nach Zuzug aus einem anderen Kanton oder Beginn der Hundehaltung zu absolvieren, wobei der Hund zu Beginn der praktischen Ausbildung mindestens sechs Monate alt sein muss. Der Praxiskurs umfasst sechs Lektionen und muss bei einer hundeausbildenden Person mit Bewilligung des Veterinäramtes absolviert werden.

Sobald die obligatorischen Ausbildungspflichten absolviert sind, muss die hundeausbildende Person die Kurse in AMICUS erfassen. Bei Bedarf fordern die Einwohnerdienste die Bestätigung der Kurse ein.

Die Ausbildung hat jeweils die bei AMICUS registrierte hundehaltende Person mit dem Hund zu absolvieren. Diese Aufgabe kann nicht an eine Drittperson übergeben werden.

Informationen zur Hundeausbildung finden Sie unter www.veta.zh.ch/Hunde