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Daten- und Auskunftssperre

Daten- und Auskunftssperre

Sie haben die Möglichkeit, eine Auskunftssperre für Ihre persönlichen Daten im Einwohnerregister der Gemeinde Volketswil zu beantragen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen, eine Begründung ist nicht erforderlich. Nach Eintragung der Sperre erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Die Sperre ist unbefristet gültig.

Ihre Daten werden gegenüber Privatpersonen nur noch in begründeten Ausnahmefällen bekannt gegeben. Die anfragende Person muss nachweisen, dass sie die Daten zur Durchsetzung eigener rechtlicher Ansprüche benötigt, beispielsweise bei einer durch Verlustschein belegten Geldforderung.

Für Amtsstellen gilt die Auskunftssperre nicht, sofern sie für ihre Arbeit auf die Daten unbedingt angewiesen sind.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Antrag Datensperre