Adressauskunft
Adressauskunft
Adressauskünfte werden nur schriftlich (per Post oder E-Mail) und gegen Gebühr erteilt.
Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG).
Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin, ohne Einschränkung bekanntgegeben (gemäss § 18 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG), § 16 lit. a Informations- und Datenschutzgesetz):
- Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum
Kosten: CHF 15.00
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird gemäss § 18 Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG), § 16 lit. a und § 17 Abs. 1 Informations- und Datenschutzgesetz (Interessennachweis beilegen):
- Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
Kosten: CHF 30.00
Die Gebühren werden mittels Rechnung erhoben.