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Adressänderungen / Umzug

Ihren Umzug müssen Sie persönlich innert 14 Tagen ab Umzugsdatum am Schalter der Einwohnerdienste melden.

Sie möchten Ihren Umzug elektronisch melden? Mit dem Online-Service «eUmzug» können alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich die Um-, An- oder Abmeldung in einem Schritt erledigen.

Benötigte Unterlagen

Umzug für Schweizer Bürgerinnen und Bürger

  • amtlicher Ausweis
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis (bei Untermiete: Untermietvertrag oder Bestätigung der Verwaltung/Eigentümers)
  • Kaufvertrag (bei Wohneigentum)
  • es fällt keine Gebühr an

Umzug für Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis/e
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis (bei Untermiete: Untermietvertrag oder Bestätigung der Verwaltung/Eigentümers)
  • Kaufvertrag (bei Wohneigentum)
  • Gebühr gemäss Ausländerrechtlicher Gebührenordnung