Adressänderungen / Umzug
Ihren Umzug müssen Sie persönlich innert 14 Tagen ab Umzugsdatum am Schalter der Einwohnerdienste melden.
Sie möchten Ihren Umzug elektronisch melden? Mit dem Online-Service «eUmzug» können alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich die Um-, An- oder Abmeldung in einem Schritt erledigen.
Benötigte Unterlagen
Umzug für Schweizer Bürgerinnen und Bürger
- amtlicher Ausweis
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis (bei Untermiete: Untermietvertrag oder Bestätigung der Verwaltung/Eigentümers)
- Kaufvertrag (bei Wohneigentum)
- es fällt keine Gebühr an
Umzug für Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis/e
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis (bei Untermiete: Untermietvertrag oder Bestätigung der Verwaltung/Eigentümers)
- Kaufvertrag (bei Wohneigentum)
- Gebühr gemäss Ausländerrechtlicher Gebührenordnung