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Namenserklärung / Namensänderung

Namenserklärung

Eine Namenserklärung kann in der Schweiz bei jedem Zivilstandsamt abgegeben werden.

Benötigte Dokumente

Bezüglich beizubringender Dokumente empfiehlt es sich, frühzeitig beim Zivilstandsamt Informationen einzuholen. Bis zur Einreichung der eingeforderten Dokumente kann die Namenserklärung nicht entgegengenommen werden.

Namenserklärung für Verheiratete

Wenn Sie bei der Eheschliessung vor dem 1. Januar 2013 Ihren Familiennamen geändert haben, können Sie jederzeit beim Zivilstandsamt erklären, wieder Ihren Ledignamen als Familiennamen tragen zu wollen.

Namenserklärung nach Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft
Wenn Sie anlässlich der Eheschliessung oder Eintragung der Partnerschaft Ihren Namen geändert haben, können Sie jederzeit nach Auflösung der Ehe oder Partnerschaft mittels Erklärung wieder Ihren Ledignamen als Familiennahmen annehmen.

Namenserklärung für das Kind miteinander verheirateter Eltern

Führen Sie keinen gemeinsamen Familiennamen und haben Sie bei der Eheschliessung den Familiennamen Ihres Kindes bestimmt, können Sie innerhalb eines Jahres seit der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes ein einziges Mal erklären, dass es den Ledignamen des anderen Elternteils erhalten soll. Diese Erklärung gilt für alle weiteren Kinder.

Namenserklärung für das Kind nicht verheirateter Eltern

Sind Sie Eltern nicht miteinander verheiratet erhält das erste gemeinsame Kind automatisch den Ledignamen der Mutter. Üben Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerrecht aus, können Sie innerhalb eines Jahres seit deren Begründung erklären, dass das Kind den Ledignamen des Vaters tragen soll. Die gleiche Erklärung kann der Vater abgeben wenn er alleiniger Inhaber der elterlichen Sorge wird.

Hat das Kind das zwölfte Altersjahr vollendet, muss es der Änderung zustimmen.

Merkblatt über die Namenserklärung

Namensänderung

Möchten Sie Ihren Vor- oder Familiennamen ändern und haben Sie Wohnsitz im Kanton Zürich, so ist das Gemeindeamt des Kantons Zürich zuständig für die Entgegennahme Ihres Gesuchs.

Namensänderung