Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2025
Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2025
Die Gemeindeversammlung hat am 12. Dezember 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Gemeindeversammlung Politische Gemeinde
- Initiativen; Einzelinitiative «Verbot von lärmigem Feuerwerk»; Genehmigung.
- Gestaltungspläne; Privater Gestaltungsplan «Chappelistrasse» auf dem Grundstück Kat.- Nr. 5990; Genehmigung.
Gemeindeversammlung Politische Gemeinde und Schulgemeinde
- Finanzen; Budget 2026 der Gemeinde Volketswil; Genehmigung; Festsetzung des Steuerfusses auf 101 %.
Rechtsmittel:
Beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, können, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:
- innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung, sofern sie in der Versammlung gerügt wurden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG)
- innert 30 Tagen Rekurs wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung (§ 19 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 VRG)
Die Rechtsmittel müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Das Protokoll ist ab sofort auf der Website der Volketswiler Nachrichten (www.volketswilernachrichten.ch) sowie www.volketswil.ch und in der App «VoteInfo» (Gemeinde Volketswil) zur Einsicht aufgeschaltet.
Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung, Sekretariat Gemeinderat, 3. OG, eingesehen werden, aufgrund der Schliessung der Gemeindeverwaltung über die Festtage ab Montag, 5. Januar 2026, während der ordentlichen Öffnungszeiten.
Für den Fristenlauf ist die Online-Publikation auf www.volketswilernachrichten.ch am Freitag, 19. Dezember 2025, massgebend.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung finden Sie hier.
Gemeinderat Volketswil
volketswil.ch