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Krieg in der Ukraine

Seit Kriegsausbruch in der Ukraine haben Millionen von Menschen ihre Heimat verlassen. Die meisten suchen Schutz in den Nachbarländern. Zunehmend flüchten Ukrainerinnen und Ukrainer auch in die Schweiz. Das Staatsekretariat für Migration (SEM) geht davon aus, dass bis im Juni zwischen 35‘000 und 50‘000 Ukrainerinnen und Ukrainer in die Schweiz kommen könnten.

Der Krieg in der Ukraine macht betroffen. Wer helfen möchte, findet hier Antworten auf häufige Fragen. Diese Seite wird fortwährend aktualisiert.

Gibt es in Volketswil eine Sammelstelle für Sachspenden?

Die Gemeinde Volketswil verzichtet wie auch viele Hilfswerke auf Sachspenden, die in die Ukraine oder an die Grenze geliefert werden, da die Logistik sehr aufwendig und teuer ist. Am wirkungsvollsten sind aktuell Geldspenden.

Wohin kann ich Geld spenden?

Viele etablierte Hilfswerke in der Schweiz sammeln momentan für die kriegsbetroffenen Menschen in der Ukraine, so zum Beispiel die Glückskette. Die Zertifizierungsstelle für Non-Profit-Organisationen Zewo hat eine Liste an vertrauenswürdigen Hilfswerken publiziert, die für die Ukraine sammeln. Diese Hilfswerke werden regelmässig auf den zweckbestimmten und effizienten Einsatz der Spenden kontrolliert.

Ich habe freien Wohnraum, den ich geflüchteten Menschen zur Verfügung stellen möchte. Wo kann ich mich melden?

Der Kanton Zürich hat eine Ukraine-Anlaufstelle geschaffen, die auch Angebote für Privatunterbringungen entgegennimmt und danach an die Gemeinden vermittelt. Die Ukraine-Anlaufstelle ist erreichbar unter ukraineNULL@sa.zh.ch und Telefon 044 404 52 00 (Montag bis Freitag, jeweils von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr).

Alternativ können Angebote für Privatunterbringungen auch direkt an die Abteilung Soziales und Gesellschaft der Gemeinde Volketswil über sozialesNULL@volketswil.ch weitergeleitet werden.

Ich spreche sowohl deutsch wie auch ukrainisch oder russisch. Wie kann ich helfen?

Die Fachstelle Integration führt eine Liste mit Freiwilligen, die im Bedarfsfall dolmetschen könnten. Sie können Ihre Kontaktdaten an die Integrationsbeauftragte manuela.friedNULL@volketswil.ch senden. Wir kontaktieren Sie, wenn wir Ihre Hilfe benötigen.

Wer hilft mir bei weiteren Fragen weiter?

Die Ukraine-Anlaufstelle des Kantons Zürich hilft bei Fragen:

E-Mail-Adresse:       ukraineNULL@sa.zh.ch
Telefon:                   044 404 52 00
(Montag bis Freitag, jeweils von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr)

Über die Einreise und den Aufenthalt von ukrainischen Staatsangehörigen informiert das kantonale Migrationsamt auf seiner Webseite

Viele Informationen und Unterlagen zur Beschulung von Kindern finden Sie auf der Webseite des Kantons.

Zudem beantwortet das Staatssekretariat für Migration SEM auf seiner Webseite Fragen zum Krieg in der Ukraine.

Informationen für Geflüchtete

Informationen für geflüchtete Personen finden Sie hier. Bitte konsultieren Sie auch die Internetseiten des Kantons Zürich.

Wo müssen sich Geflüchtete registrieren respektive anmelden?

Für längstens 90 Tage können sich ukrainische Staatsangehörige ohne Bewilligung in der Schweiz aufhalten.

Um den Status S zu erhalten, ist im Kanton Zürich eine Erstregistrierung im Bundesasylzentrum, Duttweilerstrasse 11, 8005 Zürich notwendig. Die Hin- und Rückreise von Volketswil ins Bundesasylzentrum in Zürich ist mit einem ukrainischen Pass kostenlos. Alternativ kann das Gesuch auch online eingereicht werden, unter folgendem Link: Online-Gesuch Status S.

Es gibt noch weitere Optionen, um den Aufenthalt im Kanton Zürich zu regeln, zum Beispiel aufgrund von Familiennachzug oder einem Studium in der Schweiz. Bitte beachten Sie dazu die Informationen auf folgender Webseite sowie das dort verfügbare Informationsblatt: Ukraine-Hilfe | Kanton Zürich (zh.ch).

Die Einwohnerkontrolle der Gemeinde Volketswil ist nicht für die Erstregistrierung zuständig.

Sind Geflüchtete krankenversichert?

Personen mit Status S sind krankenversichert. Personen ohne geregelten Aufenthalt werden in medizinischen Notfällen durch die Notfallhilfe unterstützt.
Kontakt: Sozialhilfe Volketswil

Wo können Geflüchtete finanzielle Unterstützung erhalten?

Für Personen mit Status S sind die Rahmenbedingungen der finanziellen Unterstützung noch in Erarbeitung. In Notfällen kann die Sozialhilfe der Gemeinde Volketswil kontaktiert werden (Notfallhilfe): Sozialhilfe Volketswil

Können Kinder in Volketswil zur Schule / zum Kindergarten gehen?

Flüchtlingskinder und -jugendliche besuchen wie alle neu zugezogenen Kinder und Jugendlichen die Volksschule – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Schulpflicht und Schulrecht gelten am Wohnort. Flüchtlingskinder besuchen den Unterricht in Aufnahmeklassen oder in bestehenden Regelklassen.

Für die Einschulungen (inklusive Kindergarten) ist die Schulverwaltung Volketswil zuständig. Kontaktadresse: Schulverwaltung Volketswil

Informationen für Neuzugezogene aus der Ukraine finden Sie hier auf Ukrainisch: Schulangebot | Kanton Zürich (zh.ch)

Gibt es Sprachkurse?

Für Personen mit Status S sind über die Integrationsagenda Sprachkurse vorgesehen.

Dürfen Geflüchtete arbeiten?

Ja, Personen mit Status S dürfen arbeiten.

Können Haustiere in die Schweiz eingeführt werden?

Aktuell wird mit dem kantonalen Sozialamt geklärt, ob ein spezielles Vorgehen zu diesem Thema geplant ist. Grund dafür ist, dass bei Personen aus dem Asylbereich in der Regel keine Haustiere in den gemeindeeigenen Unterkünften erlaubt sind.

Das kantonale Sozialamt hat bereits Merkblätter zum Thema Haustiere und der Tollwutthematik erstellt.

Momentan besteht die Möglichkeit, dass Haustiere für eine begrenzte Zeit gratis beim Zürcher Tierschutz untergebracht werden können.

Weiterführende Informationen von Bund und Kanton

Soll ich einen Notvorrat anlegen?

Gerne verweisen wir auf die Informationen von Bund und Kanton.