INVASIVE PFLANZEN
Einige gebietsfremde Pflanzen breiten sich fast ungebremst in der Schweiz aus. Sie werden invasiv und können Schäden an Menschen, Tieren oder der Umwelt anrichten.
Was sind Neophyten und wann sind sie problematisch?
Neophyten sind Pflanzenarten, die nach der Entdeckung Amerikas 1492 aus fremden Gebieten eingeschleppt wurden. Oft verschwinden solche Arten wieder oder fügen sich problemlos in unsere Pflanzenwelt ein. Einige Arten sind jedoch sehr konkurrenzstark und verbreiten sich übermässig. Sie können einheimische Pflanzen oder Tiere verdrängen und die örtliche Biodiversität verringern sowie andere Schäden anrichten. Man spricht dann von "invasiven Neophyten".
Nachfolgend ausgewählte invasive Neophyten, die auch in Privatgärten vorkommen und bekämpft werden sollten:
Welche Neophyten sind verboten?
Verbotene Neophyten sind zum Beispiel die Amerikanische Goldrute, die Aufrechte Ambrosie, der Essigbaum, der Kirschlorbeer oder der Schmetterlingsstrauch – auch bekannt unter dem Namen Sommerflieder. Diese invasiven Pflanzen sind sehr verbreitet und problematisch für die Biodiversität. Die komplette Liste dieser Pflanzen, die nicht mehr verkauft werden dürfen, findet sich in der Freisetzungsverordnung (im Anhang 2.1 und 2.2).
Weiter verbietet das Gesetz die Einfuhr und den Verkauf bzw. die Weitergabe von bestimmten invasiven Pflanzen sowie zum Teil auch den Umgang mit diesen. Die Pflanzen dürfen in der Schweiz nur noch bekämpft werden. Schon seit längerem schweizweit bekämpfungspflichtig ist die Ambrosia. Im Kanton Zürich sind zusätzlich der Riesenbärenklau und das Schmalblättrige Greiskraut bekämpfungspflichtig. Diese Pflanzen müssen also zwingend entfernt werden. Achtung: Neben den Blütenständen immer auch die Wurzel entfernen und im Haushaltkehricht entsorgen – nicht im Grüngut oder auf dem Kompost. Dort können sie sich sonst weitervermehren.
Für die übrigen Arten gibt es zwar (noch) keine Bekämpfungspflicht, der Wert eines Grundstückes kann sich durch das Vorkommen von verbotenen Arten aber reduzieren, Bauvorhaben können durch die Auflagen bei der Entsorgung von biologisch belastetem Boden deutlich teurer werden. Es lohnt sich also, verbotene Arten möglichst frühzeitig fachgerecht zu bekämpfen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.
Welche einheimischen Pflanzen wären ein passender Ersatz?
Es gibt unzählige attraktive, einheimische Pflanzen, die oft auch ähnlich aussehen, aber keine Gefahr für die heimische Natur darstellen. So lässt sich etwa die Kanadische Goldrute durch einheimische Johanniskraut-Arten ersetzen. Eine Alternative zum Kirschlorbeer kann je nachdem die Eibe oder die Stechpalme sein. Vom einheimischen Liguster gibt es sogar eine winterharte Variante (Ligustrum vulgare ’atrovirens’).
Was tut Volketswil gegen Neophyten?
Die Gemeinde Volketswil setzt gezielt Massnahmen gemäss dem Neophytenkonzept um. So werden prioritär auf den Naturschutz- und Vernetzungsflächen die Neophyten regelmässig entfernt, um ein Versamen möglichst zu verhindern. Auch auf den Ausbreitungsachsen sowie in den Pufferzonen um die kantonalen Naturschutzobjekte wurde die Bekämpfung vor vielen Jahren intensiviert. Falls die Gemeinde über Bestände auf privaten Flächen informiert wird oder solche selber entdeckt, werden die Besitzerinnen und Besitzer informiert und zur Entfernung aufgefordert.
Wie können Sie invasive Neophyten richtig entsorgen?
Damit sich invasive Neophyten nicht unkontrolliert weiter verbreiten, ist deren Entfernung und anschliessende fachgerechte Entsorgung besonders wichtig.
Bitte entsorgen Sie Pflanzenmaterial deshalb sorgfältig und beachten Sie die Entsorgungshinweise der Gemeinde [pdf, 2.4 MB].
Oberirdisches Pflanzenmaterial (ohne Samen, Früchte und Blüten) kann:
- Im eigenen Garten kompostiert werden
- Über die Grüngutabfuhr oder direkt in die Biogasanlage Volketswil gebracht werden
- In der Kehrichtverbrennungsanlage entsorgt werden
Vermehrungsfähiges Material (= Samen, Früchte, Blüten, Wurzeln und Rhizome) darf nicht kompostiert werden. Es muss:
- Über die Grüngutabfuhr oder direkt in der Biogasanlage Volketswil
- Oder in der Kehrichtverbrennungsanlage entsorgt werden
Wichtig: Vermehrungsfähiges Material immer gut verpacken, damit unterwegs nichts herausfallen kann.
Biogasanlage Volketswil
Axpo Biomasse AG, Schützenstrasse 60, 8604 Volketswil
Gebühren: ab CHF 16.00, pro Tonne CHF 129.40
Kontakt: Herr Patrik Caminada, Mobile 079 461 76 99
Weiterführende Links
- Pflanzenliste Volketswil [pdf, 698 KB], 2023
- Entsorgungshinweise invasive Neophyten [pdf, 2.4 MB]
- Informationen des Kantons Zürich zu gebietsfremden Arten
- Publikation "Gebietsfremde Arten in der Schweiz", 2022
Kontaktperson Neobiota Volketswil
Michèle Bättig, Bereichsleiterin Energie und Umwelt
044 910 23 23
bau@volketswil.ch