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Betreuungsangebote für Kinder

Vorschulalter

Kindertagesstätten Gemeinde Volketswil

Tagesfamilien

  • Tagesfamilienverein
  • Private Tagesfamilien sind gegenüber der Gemeinde, Abteilung Soziales und Gesellschaft, meldepflichtig, wenn sie mindestens 1 Kind wöchentlich während 25 Stunden betreuen und höchstens 6 Plätze anbieten. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensmonat belegen dabei 1,5 Plätze. Bei den nachfolgenden Tagesfamilien wurde die gesetzlich vorgesehene Aufsicht im Auftrag der Gemeinde durchgeführt. Sie erfüllen alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Tagesfamilie:

Spielgruppen

Stundenweise Betreuung

Für bestimmte Betreuungsangebote können Familien Subventionen beantragen. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Institution darüber.

Ab Eintritt Schule

Aufsicht

Die kommunale Aufsichtsstelle für die Kindertagesstätten, Tagesfamilien und private Horte ist die Gemeindeverwaltung Volketswil, Abteilung Soziales und Gesellschaft.

Die Aufsichtsstelle nimmt ihre Aufsichtsfunktion über die Kitas und den Tageshort wahr, indem sie mindestens alle zwei Jahre die Struktur- und Prozessqualität im Rahmen eines Aufsichtsbesuchs überprüft. Die Feststellung von Mängeln kann die Erteilung von Auflagen nach sich ziehen.

Die strukturellen Gegebenheiten sind erfüllt, wenn die Kita oder der Kinderhort den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Prozessqualität wird anhand der professionellen Haltung und der Umsetzung des Konzeptes überprüft. Im Fokus steht die Eignung des Kinderbetreuungsangebotes für die Entwicklung und Förderung der betreuten Kinder. Für die Überprüfung des Wohlergehens des einzelnen Kindes sind die Eltern zuständig.

Erreichen die Aufsichtsstelle Beschwerden bezüglich Struktur- oder Prozessqualität eines Kinderbetreuungsangebotes, so geht sie diesen nach.

Per 23. Januar 2023 setzt der Bundesrat das neue Strafregisterrecht (Strafregistergesetz und Strafregisterverordnung) in Kraft. Neu muss die Aufsichtsstelle den Leumund aller Mitarbeitenden prüfen. Diese Überprüfung muss bei der Bewilligungserteilung, bei Meldung eines Mitarbeitendenwechsels sowie mindestens jährlich im Rahmen der Aufsichtspflicht erfolgen.