Betreuungsangebote für Kinder
Vorschulalter
Kindertagesstätten Gemeinde Volketswil
- KiTa Avalon, 2 Standorte
- Kimi Krippen
- KiTa Mondolino GmbH
Tagesfamilien
- Tagesfamilienverein
- Private Tagesfamilien sind gegenüber der Gemeinde, Abteilung Soziales und Gesellschaft, meldepflichtig, wenn sie mindestens 1 Kind wöchentlich während 25 Stunden betreuen und höchstens 6 Plätze anbieten. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensmonat belegen dabei 1,5 Plätze. Bei den nachfolgenden Tagesfamilien wurde die gesetzlich vorgesehene Aufsicht im Auftrag der Gemeinde durchgeführt. Sie erfüllen alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Tagesfamilie:
- Frau Sylvia Franke, Chappelistrasse 4, 8604 Volketswil, kibeflowerliNULL@outlook.com
- Frau Pamela Wichers, Zürcherstrasse 24, 8604 Volketswil, pamela.wichersNULL@icloud.com
- Frau Anja Ehigator, Austrasse 18, 8604 Volketswil, anjaehigiatiorNULL@gmail.com
- Frau Alessandra Ferrari, Mythenweg 5, 8604 Volketswil, ferrari.alessandra267NULL@gmail.com
Stundenweise Betreuung
- Spielgruppen Familienzentrum Gries (Flyer Spielgruppen Gries 2024 / 2025 [pdf, 471 KB])
- Spielgruppen Familienzentrum Steibrugg (Flyer Spielgruppe Steibrugg 2024 / 2025 [pdf, 450 KB])
- Spielgruppe Chline Stärn
- Waldspielgruppe Eichörndli
- Waldspielgruppe Farbtupf
- Kinderhüeti Familienzentrum Gries (Flyer Kinderhüeti im Familienzentrum Gries ab September 2023 [pdf, 344 KB])
- Kinderhüeti Volkiland (max. 4h/Tag)
- Tatzelwurm Kindhausen
- Babysittervermittlung Familienzentrum Gries Babysittervermittlung [pdf, 288 KB]
- Kinderbetreuung zu Hause in Notfällen: Professionelle Kinderbetreuung zu Hause bei Ausfall der Betreuungsperson aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Notfalls. www.srk-zuerich.ch, 044 360 28 54
Ab Eintritt Schule
Aufsicht
Die kommunale Aufsichtsstelle für die Kindertagesstätten, Tagesfamilien und private Horte ist die Gemeindeverwaltung Volketsil, Abteilung Soziales und Gesellschaft.
Die Aufsichtsstelle nimmt ihre Aufsichtsfunktion über die Kitas und den Tageshort wahr, indem sie mindestens alle zwei Jahre die Struktur- und Prozessqualität im Rahmen eines Aufsichtsbesuchs überprüft. Die Feststellung von Mängeln kann die Erteilung von Auflagen nach sich ziehen.
Die strukturellen Gegebenheiten sind erfüllt, wenn die Kita oder der Kinderhort den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Prozessqualität wird anhand der professionellen Haltung und der Umsetzung des Konzeptes überprüft. Im Fokus steht die Eignung des Kinderbetreuungsangebotes für die Entwicklung und Förderung der betreuten Kinder. Für die Überprüfung des Wohlergehens des einzelnen Kindes sind die Eltern zuständig.
Erreichen die Aufsichtsstelle Beschwerden bezüglich Struktur- oder Prozessqualität eines Kinderbetreuungsangebotes, so geht sie diesen nach.
Per 23. Januar 2023 setzt der Bundesrat das neue Strafregisterrecht (Strafregistergesetz und Strafregisterverordnung) in Kraft. Neu muss die Aufsichtsstelle den Leumund aller Mitarbeitenden prüfen. Diese Überprüfung muss bei der Bewilligungserteilung, bei Meldung eines Mitarbeitendenwechsels sowie mindestens jährlich im Rahmen der Aufsichtspflicht erfolgen.