Kleinkinder
In der Gemeinde Volketswil finden Sie ein breites Angebot für Familien mit Kleinkindern.
Bildungsnetzwerk
Das Bildungsnetzwerk (Fachstelle Frühe Förderung) engagiert sich für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) von Geburt bis zum Kindergarteneintritt. Wir informieren, koordinieren und vernetzen Personen und Organisationen auf dem Gemeindegebiet im Bereich der FBBE. Es handelt sich um eine Kooperation zwischen der politischen Gemeinde und der Schulgemeinde. Unsere Koordinatorin unterstützt Familien bei Fragen und Anliegen.
Kontakt
Koordinatorin Bildungsnetzwerk
Nicol Koradi
Gemeinschaftszentrum In der Au, In der Au 1, 8604 Volketswil
bildungsnetzwerk@volketswil.ch
044 910 21 79
Für Familien
- Betreuungsangebote für Kinder
- Bildungs- und Beratungsangebote für Eltern und Kinder
- Freizeitangebote für Kleinkinder mit Begleitpersonen
Die Gemeinde Volketswil subventioniert einige Betreuungsangebote. Informieren Sie sich bei den Kitas, Tageseltern oder im Familienzentrum Gries.
«Mehrsprachig aufwachsen ist ein Geschenk»
Interview mit Marianne Steiner, Pädagogische Hochschule St. Gallen, «Volketswiler Nachrichten»
Für Fachpersonen
Die Fachstelle Frühe Förderung unterstützt das Fachpersonal in der Kinderbetreuung vielschichtig: Wir kümmern uns um die Qualität in den Institutionen sowie die Weiterbildung der Fachpersonen und das Subventionswesen. Auch der Austausch zwischen den Betreuungsinstitutionen und die interkulturelle Zusammenarbeit sind uns wichtige Anliegen.
Aktuelles
Per 23. Januar 2023 setzt der Bundesrat das neue Strafregisterrecht (Strafregistergesetz und Strafregisterverordnung) in Kraft. Neu muss die Krippenaufsicht den Leumund aller Mitarbeitenden prüfen. Diese Überprüfung muss bei der Bewilligungserteilung, bei Meldung eines Mitarbeitendenwechsels sowie mindestens jährlich im Rahmen der Aufsichtspflicht erfolgen.
Damit die Krippenaufsicht diese Pflicht ausüben kann, muss ihr deshalb jährlich ein Verzeichnis sämtlicher Mitarbeitenden eingereicht werden. Zudem muss sie umgehend über Personalwechsel informiert werden. Selbstverständlich dürfen die Trägerschaften auch weiterhin die Strafregisterauszüge ihrer Mitarbeitenden überprüfen.