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Fristerstreckungsgesuch

Bitte nach dem Absenden die rote Meldung beachten!

Fristverlängerung

Felder mit * müssen ausgefüllt werden.

Unbedingt beachten:

  • Es muss die Versichertennummer des Ehemannes bzw. führenden Partners erfasst werden. (AHVN13 beginnt mit 756)
  • Fristerstreckungen können erst nach dem Versand der Steuererklärung beantragt werden.
  • Nach dem Absenden des Fristerstreckungsgesuchs kann eine Bestätigung gedruckt werden.
  • Das Gesuch ist vor Ablauf der Einreichefrist einzureichen. Nach diesem Termin eingereichte Gesuche können nicht mehr bewilligt werden.
  • Fristverlängerungen werden bis längstens 30. November des aktuellen Jahres bewilligt. Wer eine Frist länger als 30.11. beantragen will, muss das Fristerstreckungsgesuch unter Angabe der Gründe in schriftlicher Form an das Gemeindesteueramt richten. Als schwerwiegende Gründe gelten z.B. Krankheit, Todesfall in der Familie, Landesabwesenheit oder Militärdienst.
  • Juristische Personen haben das Gesuch beim Kantonalen Steueramt, Dienstabteilung Bundessteuer, Bändliweg 21, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen oder im Online-Schalter der Abteilung Bundessteuer zu erfassen.