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Vollzugsbestimmungen zur Personalverordnung; Genehmigung und Inkraftsetzung

Vollzugsbestimmungen zur Personalverordnung; Genehmigung und Inkraftsetzung

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 1. September 2026 (GRB Nr. 231) die Vollzugsbestimmungen zur Personalverordnung der Gemeinde Volketswil genehmigt.


Die Vollzugsbestimmungen treten rückwirkend per 1. August 2026 in Kraft. Damit wird das Inkrafttreten der Vollzugsbestimmungen auf das Inkrafttreten der neuen Personalverordnung abgestimmt.

Der Beschluss und die Vollzugsbestimmungen werden ab Freitag, 11. September 2026, auf www.volketswilernachrichten.ch veröffentlicht und können während 30 Tagen eingesehen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen während dieser Frist bei der Gemeindeverwaltung, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, Verwaltungsleitung, 3. OG, öffentlich auf.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen.

Massgebend für den Rekurs ist die Online-Publikation auf www.volketswilernachrichten.ch vom Freitag, 11. September 2026.

20260901_GRB_Vollzugsbestimmungen_zur_Personalverordnung_inkl_Vollzugsbestimmungen.pdf


Freitag, 11. September 2026


Gemeindeverwaltung Volketswil
volketswil.ch