Organisationsreglement Gemeinde Volketswil; Genehmigung und Inkraftsetzung
Organisationsreglement Gemeinde Volketswil; Genehmigung und Inkraftsetzung
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. Juli 2026 (GRB Nr. 196) das Organisationsreglement der Gemeinde Volketswil genehmigt. Das Reglement tritt per 1. August 2026 in Kraft.
Der Beschluss und das Organisationsreglement werden ab Freitag, 31. Juli 2026, auf www.volketswilernachrichten.ch veröffentlicht und können während 30 Tagen eingesehen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen während dieser Frist bei der Gemeindeverwaltung, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, Verwaltungsleitung, 3. OG, öffentlich auf.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen.
Massgebend für den Rekurs ist die Online-Publikation auf www.volketswilernachrichten.ch vom Freitag, 31. Juli 2026.
Freitag, 31. Juli 2026
20260721_GRB_Organisationsreglement_GO_Beschluss
20260801_REGL_Organisationsreglement_Gemeinderat
Gemeindeverwaltung Volketswil
volketswil.ch