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Teile von Volketswil liegen neu in der Pufferzone des Japankäfers

Teile von Volketswil liegen neu in der Pufferzone des Japankäfers

Seit dem 1. Juni 2026 liegen Kindhausen und Gebiete von Hegnau in der sogenann-ten Pufferzone des Japankäfers. In diesen Gebieten darf bis Ende September 2026 kein Grüngut mehr hinaustransportiert werden. Da die Biogasanlage der AXPO in Volketswil in der Pufferzone liegt, kann in dieser weiterhin Grüngut entsorgt wer-den.

Im Juli 2023 wurde in Kloten die erste Population des Japankäfers nördlich der Alpen entdeckt. Der gebietsfremde Käfer kann grosse Schäden an Kulturpflanzen und Grünflächen anrichten. Um zu verhindern, dass sich der Japankäfer in Kloten etabliert und von dort aus weiterverbreitet, ordnete der Bund an, die Population zu tilgen und legte verschiedene Massnahmen fest. Der Kanton Zürich setzte in den letzten Jahren verschiedene dieser Massnahmen um. Weil 2025 dennoch vereinzelt Japankäfer ausserhalb des Stadtgebietes von Kloten gefunden wurden, weitete man den Befallsherd aus. Die Pufferzone, sie muss mindestens 5 km weiterreichen als der Befallsherd, wurde somit ebenfalls vergrössert. Teile von Kindhausen und Hegnau liegen neu in der Pufferzone.

Grüngut nicht aus Pufferzone hinaustransportieren

Um die weitere Verschleppung des Japankäfers zu verhindern, ist der Wegtransport von Grüngut aus der Pufferzone untersagt. Diese Regelung gilt vom 1. Juni bis 30. September 2026.

Da die Biogasanlage der AXPO in Volketswil in der Pufferzone liegt, entsorgt die Gemeinde Volketswil ihre Grüngutabfälle weiterhin dort. In dieser Biogasanlage kann Grüngut somit sowohl von ausserhalb als auch von innerhalb der Pufferzone entsorgt werden. Auch Privatpersonen, Garten- und weitere Unternehmen können ihr Grüngut somit in die Biogasanlage Volketswil der AXPO bringen.

Auflagen für Transport und Verkauf von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat

Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat (z.B. eingetopfte Blumen) dürfen nur transportiert oder verkauft werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Produktion und Zwischenlagerung von Pflanzen in einer insektensicheren Infrastruktur stattfinden. Oder auch, dass die bepflanzten Töpfe sowie die Erdballen der Pflanzen im Freiland unkrautfrei gehalten werden, damit sie für die Eiablage des Japankäfers unattraktiv sind.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen, unter anderem auch für den Umgang mit dem Japankäfer für Landwirtschaftsbetriebe, finden Sie auf der Seite des Kantons Zürich www.zh.ch/japankaefer .

Fundmeldungen

Sie haben einen toten oder lebendigen Japankäfer entdeckt? Wenn Sie einen verdächtigen Käfer finden, fangen Sie den Käfer ein, stecken Sie ihn in ein fest verschlossenes Glas oder eine Lebensmitteldose und legen Sie das Gefäss über Nacht ins Gefrierfach. Tun Sie dies auch, wenn der Käfer bereits tot scheint. Machen Sie am nächsten Tag ein Foto des toten Käfers und schicken Sie dieses mit Angaben zum Fundort an japankaefer@strickhof.ch.

Der Japankäfer kann leicht mit einheimischen Arten verwechselt werden. Informationen, wie man ihn unterscheiden kann, sind hier zu finden: Erkennungsmerkmale Japankäfer (Bundesamt für Landwirtschaft)

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