Hundekontrolle 2026
Hundekontrolle 2026
Gemäss dem Hundegesetz des Kantons Zürich ist die Gemeinde Volketswil verpflichtet, ein Verzeichnis der auf dem Gemeindegebiet gehaltenen Hunde zu führen und dieses regelmässig mit der nationalen Datenbank AMICUS abzugleichen.
Anmeldung von Hunden
Jeder Hund im Alter von über drei Monaten muss bei den Einwohnerdiensten Volketswil innert zehn Tagen und bei AMICUS vom Haltenden angemeldet werden. Importierte Hunde müssen in der gleichen Frist verzollt und bei einem Tierarzt vorgeführt sein. Dieser nimmt die Registrierung des Hundes bei AMICUS vor.
Änderungen und Meldungen
Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes müssen innert zehn Tagen der Gemeinde Volketswil, Einwohnerdienste, telefonisch unter 044 910 26 26 oder per E-Mail an einwohner@volketswil.ch gemeldet werden.
Hundeabgabe (Steuer)
Die Hundesteuer beträgt in der Gemeinde Volketswil aktuell pro Hund CHF 180.00 (inkl. Kantonsbeitrag). Die Rechnung wird Mitte Februar 2026 versandt. Die Abgabe ist bis 31. März 2026 zahlbar.
Kontakt
Haben Sie Fragen zur Rechnung, erreichen Sie den Bereich Bewilligungen & Support telefonisch unter der Nummer 044 910 26 66 oder per E-Mail an sicherheit@volketswil.ch.