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Gemeinderecht; Reglement über den temporären Plakataushang auf öffentlichem Grund

Gemeinderecht; Reglement über den temporären Plakataushang auf öffentlichem Grund

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 30. September 2025 (GRB Nr. 215) das Reglement über den temporären Plakataushang auf öffentlichem Grund, das per 1. Dezember 2025 in Kraft tritt, genehmigt.

Der Beschluss und das Reglement werden ab Freitag, 10. Oktober 2025, auf www.volketswilernachrichten.ch, veröffentlicht und können während 30 Tagen eingesehen werden. Die Unterlagen liegen auch bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Abteilung Sicherheit, öffentlich auf.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen.

Massgebend für den Rekurs ist die Online-Publikation (www.volketswilernachrichten.ch) vom Freitag, 10. Oktober 2025.

Beschluss Temporärer Plakataushang auf öffentlichem Grund
Reglement Temporärer Plakataushang auf öffentlichem Grund


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