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Planmässige Umsetzung der Einheitsgemeinde

Planmässige Umsetzung der Einheitsgemeinde

Die Zusammenführung von Politischer Gemeinde und Schulgemeinde zur Einheitsgemeinde kommt planmässig voran.

Die Zusammenführung von Politischer Gemeinde und Schulgemeinde zur Einheitsgemeinde kommt planmässig voran. Seit der Zustimmung der Stimmberechtigten wird die Umsetzung vorbereitet, sodass die zusammengeführten Organisationen ihren Betrieb ab 1. Juli 2026 zukunftsgerichtet aufnehmen können.

Koordination der Liegenschaften

In der Einheitsgemeinde werden neu alle Immobilien aus einer Hand bewirtschaftet. Die Liegenschaftenabteilung der Politischen Gemeinde ist künftig auch für die Schulanlagen verantwortlich. Dabei werden die Schulliegenschaften von einer Fachperson betreut, welche die Bedürfnisse des Schulbetriebs kennt. So ist die professionelle und wirtschaftliche Betreuung und Verwaltung aller Liegenschaften der Einheitsgemeinde sichergestellt. Die neu geschaffene, eigenständige Liegenschaftenkommission übernimmt künftig eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und Planung von kommunalen Liegenschaften. Für diese Kommission liegt bereits der Entwurf eines Organisations- und Kompetenzreglements vor.

Synergien in der ICT

Die Schule entscheidet weiterhin eigenständig über den Einsatz von pädagogischen Tools im Unterricht. Auch die technische Infrastruktur und der Support im Unterricht bleiben in ihrer Zuständigkeit. Bereits heute sind sowohl die Politische Gemeinde als auch die Schulverwaltung an dasselbe Rechenzentrum angebunden und greifen auf identische IT-Dienste zurück. Neu wird die Schulverwaltung in das Geschäftsverwaltungssystem (GEVER) der Politischen Gemeinde integriert. Dies ermöglicht eine durchgängige Bearbeitung administrativer Prozesse und erleichtert die bereichsübergreifende Zusammenarbeit. Die Integration ist auf Januar 2027 geplant.

Anpassung rechtlicher Grundlagen

Im Zug des Zusammenschlusses sind verschiedene Rechtsgrundlagen zu vereinheitlichen: Die revidierte Entschädigungsverordnung geht nun in die Vernehmlassung. Die Stimmberechtigten entscheiden an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2025 über die künftigen Entschädigungsregelungen für die kommunalen Behörden. Parallel wird die Personalverordnung revidiert. Die Verordnung wird im Frühjahr 2026 in die Vernehmlassung gegeben und soll im Juni 2026 an der Gemeindeversammlung zur Abstimmung kommen.

Soziales und Betreuung

Im Bereich Soziales und Gesellschaft werden bestehende Angebote und Zuständigkeiten zwischen Schule und Politischer Gemeinde gezielt aufeinander abgestimmt, Schnittstellen definiert und Verantwortlichkeiten festgelegt– mit dem Ziel, die organisatorischen Abläufe zu vereinfachen und eine klare, zugängliche Struktur für alle Anspruchsgruppen zu schaffen.

Der Hort wird per 1. Juli 2026 der Schule unterstellt, sodass schulische und ausserschulische Betreuung künftig aus einer Hand erfolgen. Die Ferienbetreuung bleibt unverändert bestehen. Diese Neuausrichtung entspricht dem Bedürfnis nach durchgängigen Betreuungsangeboten.

Ausblick

In den kommenden Monaten stehen wichtige Meilensteine an: Die Stimmberechtigten entscheiden im Dezember 2025 auch über das erste gemeinsame Budget. In den Bereichen Personal, Liegenschaften, Soziales und Gesellschaft wird weiter an den Grundlagen und Details für eine optimale Umsetzung gearbeitet.

Die Projektleitung dankt allen Mitarbeitenden und Beteiligten für ihre wertvolle Unterstützung und ihr Engagement auf dem Weg zur Einheitsgemeinde.

Gemeinderat Volketswil und Schulpflege Volketswil