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Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern

Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern

Die Gemeinde Volketswil bittet alle Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer zu überprüfen, ob die Bepflanzungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Lichtraumprofil.jpg

Die Bepflanzungen sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (siehe Merkblatt) bis zum 18. Juli 2025 zurückzuschneiden.

Merkblatt Pflanzenrückschnitt [pdf, 539 KB]

Besten Dank!

Gemeindeverwaltung Volketswil
Abteilung Tiefbau und Werke
volketswil.ch