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Definitive Wahlvorschläge 2. Wahlgang; Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022-2026

Definitive Wahlvorschläge 2. Wahlgang; Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022-2026

Hier finden Sie die definitiven Wahlvorschläge.

Bei den Ersatzwahlen eines Mitglieds des Gemeinderates Volketswil vom Sonntag, 24. November 2024, hat keine der kandidierenden Personen das absolute Mehr erreicht, weshalb gemäss §§ 77 und 84 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ein 2. Wahlgang erforderlich ist.

Der 2. Wahlgang wird am Sonntag, 9. Februar 2025, durchgeführt. Gewählt ist gemäss § 84 b Abs. 2 GPR die Kandidatin oder der Kandidat, welche/r das relative Mehr erreicht.

Gemäss § 84 b Abs. 1 GPR ist die stille Wahl ausgeschlossen. Es wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Dem Wahlzettel wird ein Beiblatt beigelegt.

Gemäss § 84 a Abs. 1 GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Es mussten somit keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden.

In Anwendung von § 84 a Abs. 2 GPR konnten jedoch bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang (bis spätestens Mittwoch, 4. Dezember 2024) bestehende gültige Wahlvorschläge zurückgezogen werden oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Nach Ablauf der Frist vom Mittwoch, 4. Dezember 2024, liegen folgende definitive Wahlvorschläge vor (Personen in alphabetischer Reihenfolge):

  1. Fischer, Sarah, w, 26.12.1971, von Uster (ZH), Kindhausen, Coach für Führungskräfte, Parteilos
  2. Frei, James, m, 06.07.1986, von Volketswil (ZH), Kindhausen, Garagist, Parteilos

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Volketswil hat.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Für den Fristenlauf ist die Online-Publikation auf www.volketswilernachrichten.ch am Freitag, 6. Dezember 2024, massgebend.

Freitag, 6. Dezember 2024

Gemeinderat Volketswil
volketswil.ch