Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates Volketswil
Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates Volketswil
2. Frist für das Einreichen der Wahlvorschläge
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 7. Juni 2024 sind für die Ersatzwahl eines
Mitglieds des Gemeinderates Volketswil für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 innert der Frist von 40 Tagen folgende Wahlvorschläge eingereicht worden (Personen in alphabetischer Reihenfolge):
- Fäh, Urban, m, 06.01.1964, Chemiker FH, wohnhaft in Volketswil, von Kaltbrunn (SG), FDP
- Fischer, Sarah, w, 26.12.1971, Coach für Führungskräfte, wohnhaft in Kindhausen, von Uster (ZH), Die Mitte Volketswil
- Frei, James, m, 06.07.1986, Garagist, wohnhaft in Kindhausen, von Neckertal (SG), Parteilos
- Knechtle, Christian, m, 15.02.1955, Technologie-Berater, wohnhaft in Kindhausen, von Appenzell (AI), Parteilos
In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung sowie § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 23. August 2024, angesetzt, innert welcher frühere Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Volketswil hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Heimatort und ggf. Zugehörigkeit zu einer politischen Partei auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Volketswil unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Formulare für die Wahlvorschläge sind auf www.volketswil.ch/politik/wahlen-und-abstimmungen sowie bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, erhältlich.
Es hat sich bereits herausgestellt, dass gemäss § 54 GPR die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind. Am Sonntag, 24. November 2024, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 9. Februar 2025, statt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Für den Fristenlauf ist die Online-Publikation auf www.volketswilernachrichten.ch am Freitag, 16. August 2024, massgebend.
Freitag, 16. August 2024
Gemeinderat Volketswil
volketswil.ch
Inserat Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat Volketswil - 1. Frist
Inserat Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat Volketswil - 2. Frist
Formular Wahlvorschlag Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat Volketswil