Gemeindenews vom 30. April 2024
Gemeindenews vom 30. April 2024
Der Gemeinderat informiert aus seiner Sitzung.
Kompetenzmatrix Ressort Sicherheit
Im Ressort Sicherheit werden tagtäglich zahlreiche Bewilligungen und Verfügungen ausgestellt. Aktuell liegen die Entscheidungsbefugnisse beim Sicherheitsvorstand und in bestimmten Fällen beim Gemeinderat. Um eine schnellere und effizientere Bearbeitung von Gesuchen aus der Bevölkerung zu ermöglichen, wurde beschlossen, dass gewisse Zuständigkeiten vom Sicherheitsvorstand und Gemeinderat der Abteilung Sicherheit stufengerecht zugewiesen werden. Diese Delegation von Aufgaben setzt einen Erlass voraus, der die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse klar festlegt. Damit nicht ein eigenständiges Reglement erarbeitet werden muss, soll das bestehende Organisationsreglement mit einem Anhang ergänzt werden, in welchem die Zuständigkeiten in einer Kompetenzmatrix übersichtlich festgehalten sind. Der Gemeinderat hat die Kompetenzmatrix des Ressorts Sicherheit, welche per 1. Juni 2024 in Kraft tritt, genehmigt. Ab dem 10. Mai 2024 ist dieser Beschluss inkl. Kompetenzmatrix während 30 Tagen (Rekursfrist) auf www.volketswilernachrichten.ch sowie bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Abteilung Sicherheit, einsehbar. Nach Ablauf der Rekursfrist kann das Organisationsreglement mit der Kompetenzmatrix als Anhang unter www.volketswil.ch (Verwaltung / Systematische Rechtssammlung / 01 Gemeinden; Behörden; Verwaltung; Bevölkerung / 10.2 Organisationsreglement) eingesehen werden.
Gemeinderechtliches Ordnungsbussenverfahren
Seit dem 1. Dezember 2012 ist das aktuelle gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren (GOBV) inkl. Bussenliste in Kraft. Aufgrund der Totalrevision der Polizeiverordnung und der Totalrevision der Kantonalen Ordnungsbussenverordnung müssen auch die kommunalen Vorschriften über das Ordnungsbussenverfahren überarbeitet werden. Diese Anpassungen beinhalten die Einführung einheitlicher Bezeichnungen für alle Erlasse der Legislative und Exekutive, Neuformulierungen der Artikel sowie die Reduzierung der Ordnungsbussenliste. Die Ordnungsbussenliste wurde bereits vom Statthalteramt überprüft und mit Verfügung vom 25. April 2024 genehmigt. Der Gemeinderat hat das überarbeitete Reglement über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren (GOBV), welches per 1. Juli 2024 in Kraft tritt, genehmigt. Ab dem 10. Mai 2024 ist dieser Beschluss inkl. gemeinderechtliches Ordnungsbussenverfahren (GOBV) während 30 Tagen (Rekursfrist) auf www.volketswilernachrichten.ch sowie bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Abteilung Sicherheit, einsehbar. Nach Ablauf der Rekursfrist kann das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren (GOBV) unter www.volketswil.ch (Verwaltung / Systematische Rechtssammlung / 05 Öffentliche Ordnung und Sicherheit: Polizei; Zivilschutz; Feuerwehr & Feuerpolizei; Tierschutz / 50.3 Organisationsreglement) eingesehen werden.
Sanierung Notwohnungen
Die Notwohnungen der Politischen Gemeinde Volketswil, gelegen an der Hegnauerstrasse 4, dienen seit gut 19 Jahren als temporäre Unterkunft für Familien aus Volketswil, die wegen Zwangsausweisungen oder anderen Gründen ihr Obdach verloren haben, bis eine andere Lösung gefunden wird. Die Vermietung der Wohnungen erfolgt durch die Abteilung Soziales und Gesellschaft, während die Abteilung Liegenschaft für die Wartung und Instandhaltung verantwortlich ist. Unterdessen befinden sich die Notwohnungen in einem schlechten Zustand und müssen dringend saniert werden, was auch von der Abteilung Soziales und Gesellschaft bestätigt wird. Aufgrund des aktuellen Leerstands (Mieterwechsel) der Notwohnungen bietet sich nun die Gelegenheit, die nötigen Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten durchzuführen. Der Gemeinderat hat für die Pinselsanierung der drei Notwohnungen 2, 3 und 5 einen Kredit von CHF 46'486.70 ausserhalb des Budgets und zulasten der Finanzkompetenz 2024 des Gemeinderates genehmigt.
Baurechtsentscheide
Der Gemeinderat erteilte folgende baurechtliche Bewilligungen:
- Beatrice Klein-Ruff und Wolfgang Klein, Zentralstrasse 38, Hegnau; für den Neubau der Indach-Photovoltaik-Anlage (Projektänderung), an der Zentralstrasse 38, Hegnau.
- Roger Frei, Bodenacherstrasse 1, Kindhausen; für die Gartenumgestaltung mit Terrassierung des bestehenden Gartens und Erstellen von Stützmauern, an der Bodenacherstrasse 1, Kindhausen.
- Simon Greter und Eveline Gisel Greter, Im Amt 10, Gutenswil; für den Neubau der Photovoltaik-Anlage, Im Amt 10, Gutenswil.
- Patrick und Andrea Steiner, Brugglenstrasse 3, Volketswil; für die Photovoltaik-Anlage auf dem Wohnhaus und Schopf, an der Brugglenstrasse 3 und 3.1, Volketswil.
- Konsortium «Am Landenberg» Kindhausen, Hoehnpartner AG, Bettlistrasse 35, Dübendorf; für den Abbruch des Gewerbegebäudes und den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage, an der Landenbergstrasse 14 und 16, Kindhausen.
- Home - Project AG, Bahnhofstrasse 60, Dübendorf; für die Erstellung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage sowie den Abbruch der bestehenden Einfamilienhäuser, am Steinmüri 10a-c und 12a-c, Volketswil.
Des Weiteren hat der Gemeinderat…
- die Bauabrechnung der Hetzer, Jäckli und Partner AG, Uster, für die Leitungsanpassungen Umfahrungsstrasse mit Gesamtkosten von CHF 57'351.35 und mit einer Kreditunterschreitung von CHF 3'648.65 genehmigt.
- die Abrechnung für die Anschaffung eines Staplers für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben im Werkhof mit Gesamtkosten von CHF 56'237.50 und mit einer Kreditüberschreitung von CHF 1'237.50 genehmigt.
- den Kredit von CHF 68'500.00 für die Ersatzbeschaffung eines Kommunalfahrzeuges (Piaggio) zur Erledigung von kommunalen Aufgaben (Abfalltour, Reinigungsarbeiten, Transporte etc.) bewilligt. Der Auftrag für die Lieferung des Fahrzeuges wird zum Offertpreis von CHF 67'964.55 an die Firma Emil Manser, Dübendorf, vergeben.
Personelles
Per 1. Juli 2024 wird Franz Jauch seine Stelle als Leiter bauliches, technisches und betriebliches Liegenschaftenmanagement (100 %) antreten.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung heissen Franz Jauch herzlich willkommen.
Gemeinderat Volketswil