Ersatzwahl des Präsidiums und eines Mitglieds der Schulpflege Volketswil
Ersatzwahl des Präsidiums und eines Mitglieds der Schulpflege Volketswil
Für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026
Aufgrund des Rücktritts von Schulpräsident Yves Reto Krismer ist das Präsidium und ein Mitglied für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026 zu wählen. In Anwendung von Art. 10 der Schulgemeindeordnung sowie § 49 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens Mittwoch, 22. November 2023, (Ablauf der Frist von 40 Tagen) Wahlvorschläge beim Gemeinderat Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Volketswil hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Heimatort und Zugehörigkeit zu einer politischen Partei auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, eingereicht werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind auf www.volketswil.ch/politik/wahlen-und-abstimmungen sowie bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, erhältlich.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Für den Fristenlauf ist die Online-Publikation auf www.volketswilernachrichten.ch am Freitag, 13. Oktober 2023 massgebend.
Sofern die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind, erklärt der Gemeinderat die vorgeschlagene Person als gewählt. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am Sonntag, 3. März 2024, eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 9. Juni 2024, statt.
Freitag, 13. Oktober 2023
Gemeinderat Volketswil
volketswil.ch