Förderungen und Beratung im Energiebereich
Teil 2: Haustechnik
Möchten Sie in Ihrem Gebäude den Energiebedarf senken und erneuerbar decken? Wir stellen Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor, wie Sie energieeffiziente und erneuerbare Haustechnik einsetzen und dabei von Fördergeldern profitieren können:
Fernwärme
Falls Sie lhre Gas-, Öl- oder Elektroheizung durch einen Anschluss an einen Energieverbund ersetzen, erhalten Sie vom Kanton Zürich Fördermittel in der Höhe von mindestens CHF 5'200.00.
Neue Wärmepumpe
Falls Sie lhre Gas-, Öl- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen, erhalten Sie ebenfalls Beiträge vom Kanton Zürich: Für eine Aussenluftwärmepumpe bis 15 kW mindestens CHF 2'900.00, für eine Erdwärme- oder Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW mindestens CHF 6'800.00. ln Volketswil dürfen nur an wenigen Orten Erdsonden gebohrt werden. Wo dies genau möglich ist, finden Sie auf der GIS-Karte des Kantons unter maps.zh.ch oder in der Kommunalen Energieplanung.
Elektroheizungsersatz bis 2030
Die allermeisten Elektroheizungen sind in die Jahre gekommen und im Schnitt bereits 40 Jahre alt.
Bestehende Elektroinstallationen und zentrale Wassererwärmer, die ausschliesslich elektrisch heizen, sind bis 2030 durch erneuerbar Anlagen zu ersetzen. Ersetzt werden müssen beispielsweise elektrische Widerstandsheizungen, Elektrospeicherheizungen, zentrale elektrische Wassererwärmer oder Infrarotheizungen, die als Hauptheizung genutzt werden. Beim Ersatz durch erneuerbare Anlagen kommen die oben erwähnten Förderbeiträge zur Anwendung. Ergänzend bezahlt der Kanton Zürich mindestens CHF 15'000.00, wenn im Gebäude die dezentrale Elektroheizung durch die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems (z.B. Radiatoren oder Bodenheizung) ersetzt werden muss.
Holzheizung
Auch Pellet-, Schnitzel- oder Stückholzanlagen erhalten beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen Beiträge. Die Förderung stammt von Energie Zukunft Schweiz und der Stiftung Klimaschutz KliK. Die Klimaprämie wird anhand des jährlichen Energieverbrauchs berechnet und beträgt 18 Rappen pro Kilowattstunde respektive CHF 1.80 pro Liter Erdöl. Dies entspricht CHF 360.00 pro Kilowatt Heizleistung bei einer korrekt dimensionierten Heizung.
Solar-Thermie
Gefördert werden neue thermische Solaranlagen zur Aufbereitung von Warmwasser und zur Heizungsunterstützung auf bestehenden Gebäuden mit einer nicht fossilen oder elektrischen Heizung. Die Förderung des Kantons Zürich beträgt mindestens CHF 2'400.00.
Impulsberatung Erneuerbar Heizen
Bei der lmpulsberatung «erneuerbar heizen» von EnergieSchweiz analysieren zertifizierte lmpulsberaterinnen und lmpulsberater vor Ort den Zustand Ihrer Heizungsanlage. Sie erhalten in einem Kurzbericht konkrete Vorschläge für den Einsatz erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen, Holzfeuerungen, Sonnenkollektoren oder Fernwärme-Anschlüssen. Dabei werden auch die Gesamtkosten der verschiedenen Systeme inkl. CO2-Bilanz über ihre ganze Lebensdauer miteinander verglichen. Die Beratung wird vom Bund gefördert und ist für die Heizungsbesitzer kostenlos. Unter erneuerbarheizen.ch finden Sie weitere Informationen.
Photovoltaikanlagen (PV)
Neue Photovoltaikanlagen werden in der ganzen Schweiz über eine Einmalvergütung gefördert: Zum Beispiel Anlagen mit einer Leistung bis 100 kWp erhalten die kleine Einmalvergütung KLEIV (Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen). Die Förderung beträgt maximal 30% der Referenzkosten, für integrierte Anlagen ca. 10% mehr. Über den Tarifrechner können Sie die Vergütungen berechnen.
Steuerliche Aspekte
Investitionen an bestehenden Gebäuden, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, können bei den Steuern als Kosten des Liegenschaftenunterhalts abgezogen werden. Dazu zählen Massnahmen wie Wärmedämmung der Gebäudehülle, Ersatz von Fenstern durch energetisch bessere Fenster, Ersatz der Heizung mit einer Wärmepumpe oder einer Holzfeuerung, Anschluss an eine Fernwärmeversorgung, Installation einer Solaranlage, etc. Die abzugsfähigen Investitionen sind um die erhaltenen Förderbeiträge zu reduzieren. Weitere Angaben enthält das «Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die steuerliche Behandlung von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, bei Liegenschaften des Privatvermögens».
Hier erfahren Sie mehr
Unter energiefranken erhalten Sie alle Informationen zu Energieberatungs- und Förderangeboten in der Gemeinde Volketswil.
Weitere Informationen finden Sie auf volketswil.ch unter Energie und Klima. Zudem können Sie das zweistündige kostenfreie Beratungsangebot der Energiestadt Volketswil durch die Energieberaterin Bettina Ebert Stoll, unter Tel. 079 215 12 51 oder über info@ebertstoll.ch für objektspezifische Fragen in Anspruch nehmen.
Energiestadt Volketswil, Energiekommission
volketswil.ch