Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die AHV ist die grundlegende Existenzsicherung im Alter oder im Todesfall in der Schweiz (1. Säule). Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch.
Die AHV-Zweigstelle erteilt Auskünfte zu den Versicherungsprodukten der SVA Zürich. Sie nimmt Korrespondenz entgegen und leitet diese an die SVA Zürich weiter.
Leistungen
- Altersrente (Anmeldung Altersrente)
- Kinderrente für Rentnerinnen und Rentner mit Kindern, solange diese minderjährig oder in Ausbildung sind
- Zusatzrente für die Ehefrau von Rentnern (nur bei Pensionierung vor 1997)
- Hilfsmittel für Rentnerinnen und Rentner
- Hilflosenentschädigung für Rentnerinnen und Rentner
- Hinterlassenenrente für Witwen, Witwer und Waisen
Links
Informationen
- Informationen zur AHV (der SVA Zürich)
- Aktuelles zur AHV
- gruenden.ch – Der Weg zum eigenen Unternehmen
- Internationale Rentenberatung der SVA Zürich