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Adressänderungen

Symbolbild mit UmzugskisteAb dem 1. November 2016 können die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Volketswil alle Formalitäten rund um ihren Umzug im Internet abwickeln. Mit dem Online-Service «eUmzug» lassen sich Umzug, resp. Weg- und Zuzug innerhalb des Kantons bequem von zu Hause aus in einem Schritt erledigen.

Wer seine Wohnung oder sein Logis innerhalb der Gemeinde wechselt, hat den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen Anzeige zu machen unter Vorweisung des Schriftenempfangsscheins der Meldebestätigung.

Ausländer haben ihren Ausländerausweis vorzulegen.

Für alle gilt:
Zusätzlich benötigen wir den Wohnungsausweis bzw. einen Mietvertrag/Kaufvertrag. Untermieter haben das Einverständnis des Vermieters / der Verwaltung vorzuweisen. 

Pflichten der Wohnungs- und Zimmervermieter

Die Wohnungs- und Zimmervermieter sind verpflichtet, jeden Ein- und Auszug, unabhängig von der persönlichen Meldepflicht des Mieters, bei den Einwohnerdiensten zu melden. Die Meldung muss innert 14 Tagen ab Eintritt des zu meldenden Ereignisses vorgenommen werden und kann entweder schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Varianten für das Erfüllen dieser gesetzlichen Vorgaben

  • Sie senden ihre Meldungen auf dem Postweg an die Einwohnerdienste, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil resp. einwohnerNULL@volketswil.ch.
  • Als grössere Liegenschaftsverwaltung können Sie ihre Meldungen direkt in ihre Fachapplikation integrieren, wenn sie an sedex (secure data exchange Plattform) angebunden ist. Falls Sie sich für diese Variante entschieden haben, bitten wir Sie, mit dem Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, Telefon 0800 866 700 oder E-Mail harmNULL@bfs.admin.ch Kontakt aufzunehmen
  • Kleinere und mittlere Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können über den Weblink https://www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung ihre Meldung absetzen. Sie benötigen dafür kein Passwort.

Bitte beachten Sie auch die Vorschriften über das militärische Kontrollwesen, wenn Sie in der Armee eingeteilt sind.