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Familienforschung

Bekanntgabe von Daten

Zivilstandsregister sind öffentliche, aber nicht offene Register.
Grundsätzlich dürfen sie nicht eingesehen werden.

Sie sind jedoch dazu berechtigt, von Eintragungen, welche Sie persönlich betreffen, Auszüge oder Abschriften zu erhalten. Dies gilt auch für die Daten von verstorbenen Vorfahren in gerader Linie (Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern usw.) Ihrerseits.

Die Bekanntgabe der Personendaten der Eintragungen ab 1876 erfolgt durch gebührenpflichtige Auszüge, durch schriftliche Bestätigung bzw. Bescheinigung oder durch beglaubigte Kopien aus den Registern.

Zur Beschaffung von Auszügen gilt das Subsidiaritätsprinzip zu beachten. Das Zivilstandsamt stellt Auszüge an Personen aus, welche ein unmittelbares und schutzwürdiges Interesse nachweisen können und die Beschaffung der Dokumente bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

In gleicher Weise sind gesetzliche und private Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder Ernennungsurkunde zum Erhalt von Zivilstandsdokumenten berechtigt.

Fehlendes unmittelbares und schutzwürdiges Interesse

Bei fehlendem unmittelbarem und schutzwürdigem Interesse können mit einer abgekürzten Forscherbewilligung der kantonalen Aufsichtsbehörde schriftliche Auskünfte über Daten erteilt werden, die in den Familienregistern zwar aufgeführt, deren Schutzfrist in den Einzelregistern jedoch abgelaufen ist.

Gemeindeamt Kanton Zürich Gesuch

Familienforschung

Forschenden werden Personenstandsdaten bekanntgegeben, wenn die Beschaffung bei den betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist. Die Datenbekanntgabe erfolgt gestützt auf eine Bewilligung der Aufsichtsbehörde. Forschende müssen zudem ein wissenschaftliches Interesse geltend machen und den Schutz der Personendaten der betroffenen Personen garantieren.

Falls Sie nur in Ihrer geraden Linie (Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern usw.) forschen möchten, können Sie sich direkt an das zürcherische Zivilstandsamt vom betroffenen Heimatort wenden.

Falls Sie auch die Seitenlinien (Onkel, Tanten, Grossonkel Grosstanten usw.) von Ihrer Familie interessieren, benötigen Sie für die Forschung eine Bewilligung zur Bekanntgabe von Personendaten.

Gemeindeamt Kanton Zürich Gesuch

Falls Ihre Forschung nicht Ihre eigene Familie betrifft, benötigen Sie für die Forschung auch eine Bewilligung zur Bekanntgabe von Personendaten. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie im Gesuchsformular.

Gemeindeamt Kanton Zürich Gesuch

Falls Ihre Forschung Daten vor 1876 betrifft, finden Sie die gesuchten Daten im Staatsarchiv

Staatsarchiv Familiengeschichtsforschung