Einbürgerungen
Informationen zur ordentlichen Einbürgerung
Der Gemeinderat ist zuständig für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts und die Festsetzung der Einbürgerungsgebühr sowie den Entscheid über die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht.
Die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf sowie die Kostenübersicht finden Sie nachfolgend: Einbürgerung Kanton Zürich
Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihr Gesuch online einreichen: Gesuch Online einreichen
Standortbestimmungen
Kantonaler Deutschtest
Der kantonale Deutschtest (KDE) ist bei einem Anbieter zu absolvieren, welcher über ein schweizerisches Qualitätszertifikat für Weiterbildungsinstitutonen verfügt. In der Regel erfolgt dies bei der Weiterbildungskurse Dübendorf (WBK). Die Kosten tragen die Bewerber und werden vom Anbieter direkt verrechnet. Der KDE ist Voraussetzung und Bestandteil der Gesuchsunterlagen.
Sollten Sie bereits über ein Sprachzertifikat (Sprechen und Hören: Niveau B1, Lesen und Schreiben: Niveau A2) verfügen, können Sie dies online im Gesuch angeben. Die Gültigkeit des Zertifikates wird anschliessend geprüft.
Prüfung der Grundkenntnisse
Das Prüfen der Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz und im Kanton erfolgt durch einen Test. Hier finden Sie eden Übungs-Grundkenntnistest des Kantons Zürich: Grundkenntnistest Kanton Zürich.In der Regel ist der Test bei der WBK Dübendorf zu absolvieren. Die Kosten tragen die Bewerber und werden vom Anbieter direkt verrechnet. Der Test über die Grundkenntnisse ist Voraussetzung und Bestandteil der Gesuchsunterlagen.
Gesuchsunterlagen
Die Gesuchsunterlagen sind online verfügbar. Sobald Sie die Unterlagen für das Gesuch komplett haben, können Sie es online beim Kanton Zürich mit oben erwähnten Link einreichen. Das Gemeindeamt des Kantons Zürich prüft, ob das Gesuch vollständig ist und die formellen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind. Danach wird das Gesuch der Wohngemeinde zur Prüfung weitergeleitet.
Einbürgerungsgespräch
Nach Eingang der Gesuchsunterlagen bei der Gemeinde Volketswil findet ein Einbürgerungsgespräch statt. Grundlage für das Gespräch ist die von den Bewerbern ausgefüllte Selbstdeklaration.
Rechtliche Grundlagen
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Informationen zur erleichterten Einbürgerung
Als Ehegatte einer Schweizer Bürgerin resp. als Ehegattin eines Schweizer Bürgers kann ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung gestellt werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- seit mindestens 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft leben
- insgesamt mindestens 5 Jahre nachweisbarer Aufenthalt in der Schweiz, wovon 1 Jahr unmittelbar vor der Einreichung des Gesuches
Erfolgreiche Integration in der Schweiz, das bedeutet insbesondere:
- Verständigung in Wort und Schrift in einer Landessprache, das heisst Sprachkompetenzen sind mündlich mindestens auf dem Referenzniveau B1 und schriftlich A2 (Nachweis muss den Gesuchsunterlagen beigelegt werden)
- Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (kein Strafregistereintrag, keine Betreibungen / Verlustscheine, Steuern bezahlt)
- Respektieren der Werte der Bundesverfassung
- Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung (Arbeitsstelle oder Ausbildung, keine Sozialhilfe)
Den Verfahrensablauf und weitere Informationen über die erleichterte Einbürgerung finden Sie nachfolgend:
Erleichterte Einbürgerung Kanton Zürich
Einbürgerungsgespräch
Nach Eingang der Gesuchsunterlagen bei der Gemeinde Volketswil findet ein Einbürgerungsgespräch statt. Grundlage für das Gespräch ist die von den Bewerbern ausgefüllte Selbstdeklaration. Zudem werden die Grundkenntnisse geprüft.
Gesuchsunterlagen
Die Gesuchsunterlagen können Sie am Schalter der Abteilung Präsidiales beziehen. Bitte beachten Sie, dass ein Sprachnachweis vorgelegt werden muss. Die Gesuchsunterlagen werden beim Staatssekretariat für Migration SEM, Bern, eingereicht. Das SEM prüft in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeamt des Kantons Zürich, ob das Gesuch vollständig ist und die formellen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind. Danach wird das Gesuch der Wohngemeinde zur Prüfung weitergeleitet. Wichtig: Die Bewerber erhalten das Bürgerrecht der Ehegattin / des Ehegatten und nicht jenes der Wohngemeinde.