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Todesfall melden

Ein Todesfall bringt viele Fragen und Aufgaben mit sich. Das Zivilstands- und Bestattungsamt Volketswil begleitet Sie durch alle notwendigen Schritte.

Todesfall zu Hause

Wenn eine Person zu Hause verstirbt, kontaktieren Sie eine Ärztin oder einen Arzt. Nur eine medizinische Fachperson darf den Tod eines Menschen feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Die Ärztin oder der Arzt unterstützt Sie zudem bei der Organisation der Einsargung und des Transports durch unseren Bestatter Hans Gerber AG.

Jeder Todesfall im Zivilstandskreis Volketswil ist innerhal von 2 Tagen (48 Stunden) dem Bestattungsamt am Wohnort der verstorbenen Person zu melden. 

Todesfall im Heim oder Spital

Verstirbt jemand im Heim oder im Spital, meldet das Heim bzw. das Spital den Todesfall zusammen mit den erforderlichen Unterlagen dem Zivilstands- und Bestattungsamt.

Kontakt

Zivilstands- und Bestattungsamt
Zentralstrasse 21
8604 Volketswil
044 910 21 00
zivilstandsamt@volketswil.ch