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Natur- und Heimatschutz 
Entlassung aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte

Der Gemeinderat hat am 3. Februar 2026 beschlossen (GRB Nr. 42):
Der Beschluss Nr. 207 vom 16. September 2025 (Inventarentlassung infolge Fristablaufs) wird wiedererwägungsweise aufgehoben.

Die Mehrfamilienhäuser
Ifangstrasse 2/4 (Vers.-Nr. 1154); Bachtelweg 1/3/5 (Vers.-Nr. 960), 2/4/6 (Vers.-Nr. 879), 7/9/11 (Vers.-Nr. 963), 8/10/12 (Vers.-Nr. 882), 13/15/17 (Vers.-Nr. 968);
Rigiweg 2/4/6 (Vers.-Nr. 979), 8/10/12 (Vers.-Nr. 974), 14/16 (Vers.-Nr. 977) und Sunnebüelstrasse 2/4 (Vers.-Nr. 966), 6/8/10 (Vers.-Nr. 971), auf dem Grundstück Kat.-Nr. 7673, Volketswil, verbleiben unter der Inventarnummer 354 im kommunalen Inventar «Gebäude». 

Die massgebenden Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, zur Einsichtnahme auf.

Frist: 30 Tage / Aktenauflage: 13. Februar – 14. März 2026.

Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG)

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeindeverwaltung Volketswil
Abteilung Hochbau