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Zweckverband Spital Uster

Zweckverband Spital Uster

Konstituierende Sitzung Zweckverband Spital Uster für die Amtsdauer 2018 - 2022

Anordnung

 

Am 11. Juli 2018, 19.00 Uhr, findet in Uster (Stadthaus, Gemeinderatssaal) die konstituierende Sitzung des Zweckverbands Spital Uster gemäss Art. 19 Abs. 1 der Zweckverbandsstatuten statt. Anlässlich der konstituierenden Sitzung werden folgende Organe gewählt:

 

  • Präsident/in des Zweckverbands (zugleich Präsident/in des Verwaltungsrates, Art. 19 Abs. 2 Statuten)
  • Vizepräsident/in des Zweckverbands (Art. 19 Abs. 2 Statuten)
  • Frei praktizierender Arzt mit beratender Stimme an der Delegierenversammlung (Art. 17 lit. b Statuten)
  • Mitglieder des Verwaltungsrates (Art. 20 Abs. 1 lit. a Statuten)
  • Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (Art. 20 Abs. 1 lit. b Statuten)


Die Wahlvorschläge liegen ab Freitag, 22. Juni 2018 beim Direktionssekretariat des Spitals Uster (Spital Uster, Brunnenstrasse 42, Büro A 201, 8610 Uster) zur Einsicht auf. Die Konstituierende Sitzung vom 11. Juli 2018 ist öffentlich.


Gegen diese Anordnung kann gestützt auf § 21a Abs. 1 in Verbindung mit § 22 des Verwaltungsrechtspflegegesetz wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Publikation an gerechnet schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Für den Fristenlauf ist die Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich am Freitag, 22. Juni 2018 massgebend.

Zweckverband Spital Uster