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Schiesspflicht
Wer in der Schweiz Militärdienst leistet, hat gewisse Pflichten zu erfüllen: zum Beispiel bei einem Umzug die Adressänderung zu melden, längere Auslandaufenthalte bekannt zu geben oder das obligatorische Schiessen zu absolvieren.
Sie können Ihre Schiesspflicht vom April bis zum 31. August bei jedem Schiessverein erfüllen.