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Anwohnerbevorzugungen (Parkkarten für die blaue Zone)

Unbeschränktes Parkieren in blauen Zonen

Auszug aus dem Reglement

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Parkkarte.

In der Gemeinde Volketswil angemeldete Anwohner erhalten, nachdem sie nachweislich aus Platzgründen keinen Privatparkplatz oder keinen Tiefgaragenplatz mieten können, für auf ihren Namen und ihre Adresse in der entsprechenden Zone eingetragenen Motorfahrzeuge eine Parkierungsbewilligung für das unbeschränkte Parkieren. Als Nachweis gilt die schriftliche Bestätigung der in der fraglichen Zone zuständigen Liegenschaftenverwaltung(en), dass keine Parkierungsmöglichkeiten auf Privatgrund oder in nützlicher Entfernung (150 Meter) vorhanden sind.

Gebühr: Fr. 20.00 pro Monat (ohne Nachtparkgebühr)

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