Ämter
Gemeindeammann und Betreibungsbeamter
Name / Adresse | Funktion |
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Marfurt Marcel Zentralstrasse 21 Volketswil Tel. 044 910 23 70 |
GA / BA |
Friedensrichterin
Barbara Brüngger, Friedensrichterin
Zentralstrasse 21
8604 Volketswil
Telefon: 044 910 20 60
E-Mail
Öffnungszeiten:
anwesend Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung
Die Aufgabe der Friedensrichterin ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.
Die Friedensrichterin ist unter anderem zuständig für:
- Geldforderungen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Erbrechtliche Klagen
- Unterhaltsklagen
- Nachbarschaftsklagen
- Stockwerk- und Miteigentümerklagen
Die Friedensrichterin kann auf Antrag der klagenden Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von CHF 2`000.00 entscheiden . Bis zu einem Streitwert von CHF 5`000.00 kann sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.
Die Schlichtungsgesuche ( Klageformulare) sind unter www.vfzh.ch/formulare zu finden.
Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:
- Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster
- Ehrverletzungsklagen sind bei der Staatsanwaltschaft einzureichen
- Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten , Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster
Weitere Informationen sind zu finden unter: ww.vfzh.ch und www.gerichte-zh.ch.