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Persönliche und wirtschaftliche Hilfe

Persönliche Hilfe

Die Sozialhilfe berät und unterstützt Sie in persönlichen Notlagen. Eine persönliche Notlage liegt vor, wenn Sie sich im praktischen Leben oder im seelisch-geistigen Bereich nicht mehr zurechtfinden. Persönliche Hilfe steht Ihnen auch zu, wenn Sie keine finanzielle Hilfe benötigen und ist unentgeltlich.

Die Gemeinde hat das Angebot der persönlichen Hilfe an die Sozialen Dienste Bezirk Uster (sdbu) übergeben. Die Sozialarbeitenden des sdbu beraten und unterstützen Sie mit dem Ziel Lösungen zu erarbeiten, die Ihre Situation nachhaltig verbessert. Sie sind auch dafür zuständig Ihnen Auskünfte über weiterführende Angebote von Fachinstitutionen und Organisationen zu erteilen und Sie bei Bedarf zu triagieren.

Kontakt

Soziale Dienste Bezirk Uster (sdbu)
Industriestrasse 27
8604 Volketswil

Tel. 044 801 99 20
E-Mail

Leistungen

  • Beratung
  • Betreuung / Begleitung
  • Vermittlung / Triage an spezialisierte Fachinstitutionen und Organisationen

Wirtschaftliche Hilfe

Wer sich in einer finanziellen Notlage befindet und nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt oder den seiner Familie mit eigenen Mitteln zu decken, hat Anspruch auf eine Überbrückung mit wirtschaftlicher Hilfe.
Wirtschaftliche Hilfe ist an eine Gegenleistungspflicht gebunden. Die Sozialhilfe ist eine ergänzende Hilfe und kommt erst zum Zug, wenn die eigenen Mittel (liquides und nicht liquides Vermögen, z.B. Wertsachen, Fahrzeuge, Policen, Liegenschaften) und Drittleistungen wie Löhne, Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte nicht ausreichen. Ziel der Sozialhilfe ist, die Notlage zu beseitigen und die wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit wieder herzustellen. Die Sozialhilfeleistungen werden in jedem Fall individuell berechnet. Ihre Höhe ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen, den Lebenshaltungskosten und den Einkommensverhältnissen.

Die Anmeldeunterlagen können im Sekretariat der Abteilung Soziales und Gesellschaft abgeholt werden. Beachten Sie, dass die Unterlagen vollständig abgegeben werden müssen, damit eine Prüfung der Unterlagen und des Anspruchs auf Leistungen der Sozialhilfe möglich ist.

 

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