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Invalidenversicherung (IV)

Wer in der Schweiz wohnt oder erwerbstätig ist, ist obligatorisch bei der IV versichert.
Die Invalidenversicherung oder kurz: die IV, ist ein wichtiges Element des schweizerischen Systems der Sozialen Sicherheit. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlich bedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zu vermindern oder zu beseitigen.
Die AHV-Zweigstelle erteilt Auskünfte zu den Versicherungsprodukten der SVA Zürich. Sie nimmt Korrespondenz entgegen und leitet diese an die SVA Zürich weiter.

Leistungen

  • Früherfassung
  • Frühintervention
  • Integrationsmassnahmen
  • Arbeitsversuch
  • Entschädigung für Unternehmen
  • Berufliche Massnahmen
  • Hilflosenentschädigung
  • Assistenzbeitrag
  • Hilfsmittel
  • Medizinische Massnahmen
  • IV-Rente
  • Taggelder
  • Reisekosten

Links

Informationen

Praxishilfen

Recht