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Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die AHV ist die grundlegende Existenzsicherung im Alter oder im Todesfall in der Schweiz (1. Säule). Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch.
Die AHV-Zweigstelle erteilt Auskünfte zu den Versicherungsprodukten der SVA Zürich. Sie nimmt Korrespondenz entgegen und leitet diese an die SVA Zürich weiter.

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