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Schutzraum

Schutzraumkontrolle

Damit in einem Ernstfall alle Schutzräume den ihnen zugedachten Zweck umfassend erfüllen, werden sie durch den Zivilschutz gemäss den gesetzlichen Vorgaben alle fünf Jahre auf ihre Tauglichkeit hin überprüft. Die Liegenschaftenbesitzer erhalten jeweils im Frühjahr vor einer Prüfung eine schriftliche Mitteilung.

Schutzraumzuweisung

Hier finden Sie den Ihnen zugewiesenen Schutzraum https://schutzraumzuweisung.ch
In einer aussergewöhnlichen Lage gibt der Bundesrat bzw. die zuständige Bundesbehörde entsprechende Schritte und Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung bekannt und löst diese aus.