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An- und Abmeldungen

Symbolbild mit UmzugskisteAb dem 1. November 2016 können die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Volketswil alle Formalitäten rund um ihren Umzug im Internet abwickeln. Mit dem Online-Service «eUmzug» lassen sich Umzug, resp. Weg- und Zuzug innerhalb des Kantons bequem von zu Hause aus in einem Schritt erledigen.

Für die Wohnsitznahme in der Gemeinde Volketswil sind folgende Vorschriften zu beachten:

Anmeldepflicht allgemein:

Wer in der Gemeinde Volketswil Wohnsitz nehmen will, hat sich innert 14 Tagen nach seiner Ankunft bei den Einwohnerdiensten anzumelden und die entsprechenden Ausweisschriften mitzubringen. Es sind dies für

ledige Schweizer Bürgerinnen / Schweizer Bürger:

Heimatschein

verheiratete, geschiedene oder verwitwete Schweizer Bürgerinnen / Schweizer Bürger:

Heimatschein und Familienbüchlein bzw. dementsprechende zivilstandsamtliche Dokumente

ausländische Staatsangehörige:

Reisepass, Ausländerausweis und Dokumente über den Zivilstand; Nicht-EU-Bürger haben bei erstmaliger Wohnsitznahme in der Schweiz die Ermächtigung zur Visumserteilung resp. Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vorzuweisen

Für alle gilt:

Zusätzlich benötigen wir den Wohnungsausweis bzw. den Mietvertrag/Kaufvertrag, bei Untermiete das Einverständnis des Vermieters / der Verwaltung und den Nachweis über die obligatorische Krankenversicherung (KVG).

Falls Sie einen Hund halten, benötigen wir die ANIS-/oder AMICUS-Karte.
Bitte beachten Sie auch die Vorschriften über das militärische Kontrollwesen, wenn Sie in der Armee eingeteilt sind.

Pflichten der Wohnungs- und Zimmervermieter

Die Wohnungs- und Zimmervermieter sind verpflichtet, jeden ein- und Auszug, unabhängig von der persönlichen Meldepflicht des Mieters, bei den Einwohnerdiensten zu melden. Diese Meldung muss innert 14 Tagen ab Eintritt des zu meldenden Ereignisses vorgenommen werden und kann entweder schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Varianten für das Erfüllen dieser gesetzlichen Vorgaben

  • Sie senden ihre Meldungen auf dem Postweg an Einwohnerdienste, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil resp. einwohnerNULL@volketswil.ch.
  • Sie können Ein- und Auszugsanzeigen über das Portal Service Drittmeldungen www.drittmeldung.ch übermitteln

Wegzug aus der Gemeinde; Abmeldung

Die Abmeldung beim Wegzug aus der Gemeinde hat ebenfalls innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten zu erfolgen. Zur Abmeldung sind mitzubringen

  • Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung
  • von ausländischen Staatsangehörigen der Reisepass und der Ausländerausweis