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Einbürgerungen

Informationen zur ordentlichen Einbürgerung

Der Gemeinderat ist zuständig für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts und die Festsetzung der Einbürgerungsgebühr sowie den Entscheid über die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht.

Die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf sowie die Kostenübersicht finden Sie nachfolgend: Einbürgerung Kanton Zürich 

Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihr Gesuch online einreichen: Gesuch Online einreichen

Standortbestimmungen

Kantonaler Deutschtest

Der kantonale Deutschtest (KDE) ist bei einem Anbieter zu absolvieren, welcher über ein schweizerisches Qualitätszertifikat für Weiterbildungsinstitutonen verfügt. In der Regel erfolgt dies bei der Weiterbildungskurse Dübendorf (WBK). Die Kosten tragen die Bewerber und werden vom Anbieter direkt verrechnet. Der KDE ist Voraussetzung und Bestandteil der Gesuchsunterlagen.

Sollten Sie bereits über ein Sprachzertifikat (Sprechen und Hören: Niveau B1, Lesen und Schreiben: Niveau A2) verfügen, können Sie dies online im Gesuch angeben. Die Gültigkeit des Zertifikates wird anschliessend geprüft.

Prüfung der Grundkenntnisse

Das Prüfen der Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz und im Kanton erfolgt durch einen Test. Hier finden Sie eden Übungs-Grundkenntnistest des Kantons Zürich: Grundkenntnistest Kanton Zürich.In der Regel ist der Test bei der WBK Dübendorf zu absolvieren. Die Kosten tragen die Bewerber und werden vom Anbieter direkt verrechnet. Der Test über die Grundkenntnisse ist Voraussetzung und Bestandteil der Gesuchsunterlagen. 

Gesuchsunterlagen

Die Gesuchsunterlagen sind online verfügbar. Sobald Sie die Unterlagen für das Gesuch komplett haben, können Sie es online beim Kanton Zürich mit oben erwähnten Link einreichen. Das Gemeindeamt des Kantons Zürich prüft, ob das Gesuch vollständig ist und die formellen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind. Danach wird das Gesuch der Wohngemeinde zur Prüfung weitergeleitet.

Einbürgerungsgespräch

Nach Eingang der Gesuchsunterlagen bei der Gemeinde Volketswil findet ein Einbürgerungsgespräch statt. Grundlage für das Gespräch ist die von den Bewerbern ausgefüllte Selbstdeklaration.

Rechtliche Grundlagen

Bund
  • SR 141.0, Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG) vom 20. Juni 2014
  • SR 141.01, Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (BüV) vom 17. Juni 2016
Kanton
  • LS 141.1, Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) vom 15. November 2021
  • LS 141.11, Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV) vom 29. März 2023
Gemeinde
  • Bürgerrechtsreglement ab 1. Januar 2018.pdf
  • Gemeindeordnung vom 27. September 2009 (Art. 28 Ziff. 18)
  • Organisationsreglement vom 29. Mai 2018 (Art. 11, 14, 15)
  • Gebührenverordnung vom 1. Dezember 2017 (Art. 30)
  • Verwaltungsgebühren für Einbürgerungen, GRB Nr. 33 vom 5. Februar 2019 (Gebühren: Siehe Bürgerrechtsreglement)

Informationen zur erleichterten Einbürgerung

Als Ehegatte einer Schweizer Bürgerin resp. als Ehegattin eines Schweizer Bürgers kann ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung gestellt werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • seit mindestens 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft leben
  • insgesamt mindestens 5 Jahre nachweisbarer Aufenthalt in der Schweiz, wovon 1 Jahr unmittelbar vor der Einreichung des Gesuches

Erfolgreiche Integration in der Schweiz, das bedeutet insbesondere:

  • Verständigung in Wort und Schrift in einer Landessprache, das heisst Sprachkompetenzen sind mündlich mindestens auf dem Referenzniveau B1 und schriftlich A2 (Nachweis muss den Gesuchsunterlagen beigelegt werden)
  • Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (kein Strafregistereintrag, keine Betreibungen / Verlustscheine, Steuern bezahlt)
  • Respektieren der Werte der Bundesverfassung
  • Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung (Arbeitsstelle oder Ausbildung, keine Sozialhilfe)

Den Verfahrensablauf und weitere Informationen über die erleichterte Einbürgerung finden Sie nachfolgend:

Erleichterte Einbürgerung Kanton Zürich

Einbürgerungsgespräch

Nach Eingang der Gesuchsunterlagen bei der Gemeinde Volketswil findet ein Einbürgerungsgespräch statt. Grundlage für das Gespräch ist die von den Bewerbern ausgefüllte Selbstdeklaration. Zudem werden die Grundkenntnisse geprüft.

Gesuchsunterlagen

Die Gesuchsunterlagen können Sie am Schalter der Abteilung Präsidiales beziehen. Bitte beachten Sie, dass ein Sprachnachweis vorgelegt werden muss. Die Gesuchsunterlagen werden beim Staatssekretariat für Migration SEM, Bern, eingereicht. Das SEM prüft in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeamt des Kantons Zürich, ob das Gesuch vollständig ist und die formellen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind. Danach wird das Gesuch der Wohngemeinde zur Prüfung weitergeleitet. Wichtig: Die Bewerber erhalten das Bürgerrecht der Ehegattin / des Ehegatten und nicht jenes der Wohngemeinde.

Informationen zur Bürgerrechtsaufnahme von Schweizerinnen und Schweizern

Merkblatt für die Einbürgerung von Schweizer.pdf