Auszüge aus den Familienregistern
Wenn Sie Bürger der Gemeinden Volketswil, Schwerzenbach oder Greifensee sind, ist das Zivilstandsamt Volketswil für die Ausstellung von folgenden Dokumenten zuständig:
Ausweis über den registrierten Familienstand
Der Ausweis über den registrierten Familienstand dient als Nachweis erbrechtlicher Verwandtschaftsverhältnisse. Er gibt Auskunft über den aktuellen Zivilstand sowie über alle ehelichen und nicht ehelichen Kinder einer Person.
Die Vollständigkeit des Ausweises über den registrierten Familienstand von ausländischen Staatsangehörigen kann nicht gewährleistet werden.
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Familienausweis
Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Eheschliessung, die aktuellen Personendaten der Brautleute sowie aller gemeinsamer Kinder. Er wird auf Wunsch anlässlich der Eheschliessung ausgehändigt und bei einem Zivilstandsereignis unter Abgabe des bisherigen Dokumentes ersetzt.
Partnerschaftsausweis
Der Partnerschaftsausweis belegt Ort und Datum der Eintragung der Partnerschaft sowie die aktuellen Personendaten der Partnerinnen oder der Partner.
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Familienbüchlein
Bis zur Einführung des elektronischen Zivilstandsregisters im Jahr 2004 wurde für jedes Brautpaar anlässlich der Trauung ein Familienbüchlein ausgestellt und abgegeben. Spätere Zivilstandsereignisse wurden dann vom zuständigen Zivilstandsamt nachgeführt. Seit der Einführung des neuen elektronischen Zivilstandsregisters werden keine Familienbüchlein mehr ausgestellt. Bestehende behalten jedoch ihre Gültigkeit und können auf Wunsch vom zuständigen Zivilstandsamt aktualisiert werden.
Familienschein
Der Familienschein gibt, ebenso wie der Ausweis über den registrierten Familienstand, Auskunft über erbrechtliche Verwandtschaftsverhältnisse, den aktuellen Zivilstand und die Kinder des Dokumentinhabers. Im Gegensatz zum Ausweis über den registrierten Familienstand wird ein Familienschein jedoch aufgrund der in Papierform geführten Register erstellt. Ein Familienschein gibt Auskunft über Daten von Personen, die vor 2004 verstorben sind und daher nicht ins elektronische Personenstandsregister übernommen wurden.
Heimatschein
Der Heimatschein ist ein Bürgerrechtsnachweis. Er beinhaltet die im Zivilstandsregister erfassten Daten einer Person und dient als Grundlage für die Registrierung im Einwohnerregister der Wohngemeinde.
Personenstandsausweis / Bestätigung über den registrierten Personenstand
Der Personenstandsausweis für schweizerische Staatsangehörige und die Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige geben Auskunft über die aktuell registrierten Daten einer Person. Diese Dokumente eignen sich zum Nachweis der Personendaten.