Ergreifung des Gemeindereferendums; Änderung des Lehrpersonalgesetzes (Anpassung neu definierter Berufsauftrag, Vorlage 5966)
Ergreifung des Gemeindereferendums; Änderung des Lehrpersonalgesetzes (Anpassung neu definierter Berufsauftrag, Vorlage 5966)
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 28. April 2026 folgender Beschluss gefasst (GRB Nr. 119):
Das Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 2. März 2026 über die Änderung des Lehrpersonalgesetzes (LPG), Anpassung des neu definierten Berufsauftrags (Vorlage 5966), wird ergriffen, und es wird verlangt, dass der genannte Beschluss des Kantonsrates dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird.
Der Beschluss wird ab Freitag, 8. Mai 2026, auf www.volketswilernachrichten.ch veröffentlicht und kann während 30 Tagen eingesehen werden. Der Beschluss liegt auch bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Verwaltungsleitung, öffentlich auf.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Rekurs ist beizulegen.
Massgebend für den Rekurs ist die Online-Publikation (www.volketswilernachrichten.ch) vom Freitag, 8. Mai 2026.
Der Beschluss finden Sie hier.
Gemeindeverwaltung Volketswil
volketswil.ch