Ankündigung 2. Wahlgang Erneuerungswahlen Gemeindebehörden
Ankündigung 2. Wahlgang Erneuerungswahlen Gemeindebehörden
• Präsidium der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Volketswil • 2 Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Volketswil • Präsidium der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Volketswil
Gemäss dem Protokoll vom Sonntag, 8. März 2026, konnten nicht alle Stellen besetzt werden. Für die Besetzung der folgenden offenen Stellen findet am Sonntag, 14. Juni 2026, ein 2. Wahlgang statt:
- Präsidium der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Volketswil
- 2 Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Volketswil
- Präsidium der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Volketswil
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum Mittwoch, 18. März 2026, 16.30 Uhr (Datum: 10 Tage nach dem Wahlsonntag vom 8. März 2026), können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde (Gemeinderat Volketswil, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil) eingereicht werden. Für das Präsidium der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Volketswil können nur Personen vorgeschlagen werden, die bereits als Mitglied der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Volketswil gewählt wurden.
Entscheidend ist im zweiten Wahlgang das relative Mehr (§ 84b Abs. 2 GPR).
Formulare für die Wahlvorschläge sind auf www.volketswil.ch/Politik/Erneuerungswahlen sowie bei der Gemeindeverwaltung Volketswil, Gemeinderat, 3. Obergeschoss, Zentralstrasse 21, 8604 Volketswil, erhältlich.
In Anwendung von § 84b Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten für die Wahl des Präsidiums der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Volketswil einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.
In Anwendung von Art. 6 ev.-ref. Kirchgemeindeordnung Volketswil erhalten die Stimmberechtigten für die Wahl von 2 Mitgliedern und das Präsidium der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Volketswil einen gedruckten Wahlzettel, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Sind keine oder mehr kandidierenden Personen vorhanden als Sitze zu vergeben, kommt ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt zum Einsatz. Auf dem Beiblatt sind die Personen aufgeführt, die sich zur Wahl stellen.
Das Ergebnis des zweiten Wahlgangs wird am Freitag, 19. Juni 2026, auf www.volketswilernachrichten.ch, amtlich publiziert.
Gemeinderat Volketswil
volketswil.ch