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Ämter

Gemeindeammann und Betreibungsbeamter

Name / Adresse Funktion
Marfurt Marcel
Zentralstrasse 21
Volketswil
Tel. 044 910 23 70
GA / BA

Friedensrichterin

Barbara Brüngger, Friedensrichterin

Zentralstrasse 21
8604 Volketswil
Telefon: 044 910 20 60
E-Mail

Öffnungszeiten:
anwesend Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung

Die Aufgabe der Friedensrichterin ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungs­verhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.

Die Friedensrichterin ist unter anderem zuständig für:

  • Geldforderungen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Erbrechtliche Klagen
  • Unterhaltsklagen
  • Nachbarschaftsklagen
  • Stockwerk- und Miteigentümerklagen

Die Friedensrichterin kann auf Antrag der klagenden Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von CHF 2`000.00 entscheiden . Bis zu einem Streitwert von CHF 5`000.00 kann sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

Die Schlichtungsgesuche ( Klageformulare) sind unter www.vfzh.ch/formulare zu finden.

Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:

  • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster
  • Ehrverletzungsklagen sind bei der Staatsanwaltschaft einzureichen
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten , Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster

Weitere Informationen sind zu finden unter: ww.vfzh.ch und www.gerichte-zh.ch.