Navigieren in Volketswil

AGB für Vereine

Einleitung

Der Veranstaltungskalender sowie das Vereinsverzeichnis auf der Website volketswil.ch sind eine Dienstleistung der Gemeinde Volketswil und können von den Vereinen und Institutionen selbständig genutzt werden. Folgende Bedingungen schränken die Nutzung ein:

Vereinsverzeichnis

Ins Vereinsverzeichnis aufgenommen werden Vereine, die

  • gem. Art. 60 ff. ZGB (Verein im rechtlichen Sinne) und
  • in Volketswil ansässig sind,

sowie Institutionen, die

  • einen gemeinnützigen oder öffentlichen Zweck verfolgen und
  • in Volketswil ansässig sind.

Publikation der Veranstaltungen / Bedingungen

Veranstaltungen müssen aus rechtlicher, moralischer und sittlicher Sicht unbedenklich sein und werden publiziert, wenn unter anderem

  • der Organisator in Volketswil ansässig ist oder
  • diese in Volketswil stattfinden.

Allgemeine Bedingungen

Benutzer des Direktzuganges zu volketswil.ch verpflichten sich, keine Informationen mit widerrechtlichem oder unsittlichem Inhalt zu veröffentlichen oder mit Links zugänglich zu machen. Die Schranken der allgemeinen Rechtsordnung, insbesondere die urheber-, wettbewerbs- und persönlichrechtlichen Normen, sind einzuhalten. Es darf in keiner Weise unlauterer oder unfairer Wettbewerb stattfinden. Ohne Einwilligung der Berechtigten dürfen keine geschützten Werke (Texte, Bilder, Tonwerke, Filme und andere Gestaltungselemente oder allenfalls weiter urheberrechtlich geschützte Daten) benutzt oder bearbeitet werden.

Die Gemeinde Volketswil behält sich vor, Veranstaltungen, die den vorgenannten Kriterien nicht entsprechen, nicht zu veröffentlichen oder jederzeit ohne vorgängige Ankündigung Änderungen vorzunehmen.

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Publikation eines Anlasses bzw. auf die Veröffentlichung von Vereinsdaten.

Die Organisatoren sind für die Anmeldung und den Inhalt der Veranstaltungspublikation verantwortlich. Eine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit sowie Inhalt und weiterführende Links wird von der Gemeinde Volketswil nicht übernommen.

Im Weiteren wird auf die allgemeinen Bedingungen verwiesen.