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Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe

Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe

Der wenige Niederschlag, der am 1. August punktuell fiel, ist irrelevant. Die Gefahrenstufe 4 "gross" wird beibehalten und es gilt weiterhin das absolute Feuerverbot im Wald und Waldesnähe.

Aufgrund der kontinuierlichen Zuspitzung der Lage hat der Fachstab Trockenheit der Kantonalen Führungsorganisation (KFO) zudem an seiner heutigen Sitzung, 3. August 2018, entschieden, das Feuerverbot im Wald restriktiv umzusetzen. Das heisst, dass ab sofort im Wald und in Waldesnähe auch die Verwendung von Gas- und Elektrogrills verboten ist.

Weitere Informationen finden Sie auf waldbrandgefahr.ch und trockenheit.zh.ch.