Steuererklärung 2018
Steuererklärung 2018
Eine Steuererklärung 2018 haben im Jahre 2019 alle natürlichen und juristischen Personen einzureichen, die schon vor dem 1. Januar 2019 steuerpflichtig waren.
- im Kanton Zürich Wohnsitz oder Sitz hatten und nicht der Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer unterworfen sind;
- im Kanton Zürich Liegenschaften oder Betriebsstätten (bzw. Geschäftsbetriebe) besassen;
- die der Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer unterliegen, aber neben den quellenbesteuerten Einkünften über weitere, nicht quellenbesteuerte Einkünfte verfügen (z.B. Erträge aus Wertschriften und Liegenschaften, Alimente, Lotteriegewinne etc.);
- und die der nachträglichen Veranlagung von Quellensteuerpflichtigen im ordentlichen Verfahren unterworfen sind.
Sie haben mit den Formularen auch ein Wertschriften- und Guthabenverzeichnis erhalten. In diesem Formular können Sie die Rückerstattung der Verrechnungssteuer beantragen.
Die Steuererklärung und das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis sind bis zum 31. März 2019 beim Gemeindesteueramt einzureichen.
Steueramt Volketswil
Telefon 044 910 21 30
steuern@volketswil.ch