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Steuererklärung 2018

Steuererklärung 2018

Eine Steuererklärung 2018 haben im Jahre 2019 alle natürlichen und juristischen Personen einzureichen, die schon vor dem 1. Januar 2019 steuerpflichtig waren.

  • im Kanton Zürich Wohnsitz oder Sitz hatten und nicht der Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer unterworfen sind;
  • im Kanton Zürich Liegenschaften oder Betriebsstätten (bzw. Geschäftsbetriebe) besassen;
  • die der Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer unterliegen, aber neben den quellenbesteuerten Einkünften über weitere, nicht quellenbesteuerte Einkünfte verfügen (z.B. Erträge aus Wertschriften und Liegenschaften, Alimente, Lotteriegewinne etc.);
  • und die der nachträglichen Veranlagung von Quellensteuerpflichtigen im ordentlichen Verfahren unterworfen sind.

Sie haben mit den Formularen auch ein Wertschriften- und Guthabenverzeichnis erhalten. In diesem Formular können Sie die Rückerstattung der Verrechnungssteuer beantragen.

Die Steuererklärung und das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis sind bis zum 31. März 2019 beim Gemeindesteueramt einzureichen.

Steueramt Volketswil
Telefon 044 910 21 30
steuern@volketswil.ch